Tanzendes Baby: Vergleich nach elf Jahren Copyright-Streit

Stephanie Lenz verlangte Schadenersatz von Universal Music Publishing für die Sperre des 29-Sekunden-Videos ihres tanzenden Kleinkinds auf Youtube.

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Screenshot des Videos zeigt Kleinkind
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Stephanie Lenz aus Pennsylvania hat dem Musikverlag Universal Music Publishing Group (UMPG) einen Vergleich abgerungen. Das teilt die Electronic Frontier Foundation (EFF) mit. Damit endet ein seit 2007 andauernder Copyright-Streit über ein 29-Sekunden-Video, das Lenz' tanzenden Sohn zeigt, ohne abschließendes Urteil. Die EFF hatte Lenz in dem Verfahren unterstützt.

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob UMPG wissentlich falsch behauptet hat, dass das Familienvideo US-Copyright verletzt. Wieviel der Musikverlag für den Vergleich zahlt, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Das Verfahren ist als Lenz v. Universal bekannt und war am US-Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien unter dem Aktenzeichen CV 07-03783 anhängig.

2007 wollte Lenz ihren Angehörigen und Freunden zeigen, wie ihr damals achtzehn Monate alter Sohn Holden tanzt. Sie stellte ein 29-Sekunden-Video des Kleinkinds auf Youtube. Im Hintergrund sind einige Takte der Fernsehübertragung eines Prince-Liedes zu hören.

UMPG behauptete, das Video verletze Aufführungsrechte an der Musik, und reichte bei Youtube zweimal Sperrverfügungen gegen das Video ein. Lenz hingegen meint, das Video falle unter die gesetzliche Fair-Use-Doktrin (etwa "faire Nutzung") und sei damit zulässig. (Für eine Erläuterung von Fair Use siehe Warum Google Books in den USA legal ist bei heise online.)

Mit Unterstützung der EFF eröffnete Lenz einen Musterprozess gegen unbedachte Sperrverfügungen, in dem sie Schadenersatz verlangt. Der Fall ging vom Bundesbezirksgericht zum Bundesberufungsgericht für den neunten Bundesgerichtsbezirk (9th Circuit). Das Berufungsgericht fällte einige wichtige Grundsatzentscheidungen zu Fair Use und Sperrverfügungen. Beide Parteien riefen den US Supreme Court an, der den Fall ablehnte.

Damit wanderte die Sache zurück zum Bundesbezirksgericht. Dort sollten Geschworene feststellen, ob Fair Use vorliegt und ob sich UMPG überhaupt eine Meinung dazu gebildet hat, bevor es 2007 die Sperrverfügungen ausgestellt hat. Diese Fragen bleiben nun unbeantwortet.

"Der Fall Lenz hat uns geholfen, ein faires und gemäßigtes Verfahren zur Evaluierung möglicher Sperrverfügungen zu entwickeln", sagte UMPG-Chefjurist David Kokakis. Auch Lenz sieht eine Entwicklung zum Besseren: "Soweit ich gesehen habe, ist Universal Music Publishings gegenwärtiges Verfahren viel besser. Wäre dieses Verfahren vor elf Jahren angewandt worden (…), hätte ich mich wahrscheinlich nicht an die EFF wenden müssen." (ds)