Gewerkschafter des Europäischen Patentamts gewinnen Klage wegen Entlassung

Die Internationale Arbeitsorganisation hat drei Gewerkschaftern des Europäischen Patentamt Recht gegeben. Es hob ihre Degradierungen und Entlassungen auf.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 30 Kommentare lesen
Gewerkschafter des Europäischen Patentamts gewinnen Klage wegen Entlassung

(Bild: dpa, Frank Leonhardt)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christian Kirsch
Inhaltsverzeichnis

Kurz vor Ende seiner Amtszeit am 30. Juni 2018 muss der Präsident des Europäischen Patentamts (EPO) Benoît Battistelli eine öffentliche Ohrfeige einstecken: Vor dem Administrativen Tribunal der Internationalen Arbeitsorganisation (ILOAT) haben drei Führer der EPO-Gewerkschaft SUEPO ihre Klagen gegen von ihm verhängte Disziplinarmaßnahmen und Entlassungen gewonnen. Das EPO unterliegt als zwischenstaatliche Organisation keinem nationalen Recht. Für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen ist ausschließlich das ILOAT zuständig.

Battistelli hatte sich 2016 mit seinen Entscheidungen über die Beschlüsse der zuständigen Disziplinarkommission beim EPO hinweggesetzt. Sie wollte den Gewerkschafter Ion Brumme lediglich in der EPO-Hierarchie herabstufen, der Präsident feuerte ihn stattdessen. Für die Schatzmeisterin der EPO-Gewerkschaft, Malika Weaver, hatte die Kommission eine Beförderungssperre von drei Jahren festgesetzt – Battistelli machte daraus eine Degradierung.

Das ILOAT stellte in seinen Entscheidungen 4042 und 4043 fest, dass schon die Beschlüsse der Disziplinarkommission rechtswidrig waren. Sie beruhten im Wesentlichen auf dem Vorwurf, die Beschuldigten hätten "vertrauliche" Dokumente des EPO öffentlich gemacht. Die ILOAT-Entscheidungen verweisen darauf, dass die Behörde keine klare Definition von Vertraulichkeit habe geben können. Sie spricht beiden Klägern eine Wiedereinsetzung in die ihnen zustehende Position sowie Schadenersatz und 5 Prozent Zinsen auf das entgangene Gehalt zu.

Im Fall der ebenfalls 2016 von Battistelli gefeuerten SUEPO-Chefin Elizabeth Hardon entschied das ILOAT zwar ebenfalls für die Klägerin. Sie hatte sich jedoch bereits mit dem EPO auf eine vorzeitige Pensionierung zum 1. Juli 2018 geeinigt.

Bereits Ende 2017 hatte das ILOAT in einem Verfahren zugunsten eines ehemaligen Richters der EPO-Beschwerdekammer entschieden. Er war in einer zweifelhaften Prozedur wegen "Verleumdung" suspendiert worden. Das Tribunal verlangte in seiner Entscheidung 3958 unter anderem, dass der Richter die EPO-Gebäude unverzüglich wieder betreten dürfe und ihm eine Entschädigung für die Suspendierung zustehe. Es stellte fest, dass Battistelli in dem Verfahren Entscheidungen trotz eines offensichtlichen Interessenkonflikts getroffen habe und dass Verfahrensregeln verletzt wurden. Gleichzeitig mit der Entscheidung des ILOAT stellte das Landgericht München fest, dass es für die dem suspendierten Richter vorgeworfenen Straftatbestände keinen hinreichenden Tatverdacht gebe.

Während der Amtszeit von Benoît Battistelli fiel das Europäische Patentamt immer wieder wegen Konflikten zwischen der Leitung der Behörde und Mitarbeitern auf. SUEPO kritisierte unter anderem den wachsenden Druck, der zu weniger gründlicher Prüfung von Patentanträgen führe. Das EPO führte unter anderem unangekündigte Arztbesuche bei krankgeschriebenen Mitarbeitern ein und installierte Keylogger auf öffentlich zugänglichen Rechnern im Dienstgebäude. (ck)