Konjunktur-Flaute bremst Nachfrage nach US-Hightech-Visa

Die Abkühlung der US-Konjunktur hat zu einer deutlichen Abnahme bei Bewerbern um Hightech-Visa geführt, die zu 45 Prozent von Indern gehalten werden.

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Von
  • Klaus Peeck

Die Abkühlung der US-Konjunktur hat zu einer deutlichen Abnahme an Bewerbern um Hightech-Visa (H-1B-Visa) geführt, berichtet die US-amerikanische Information Technology Association (ITAA). Besonders stark betroffen seien hiervon indische Programmierer, die 45 Prozent aller Visa-Inhaber ausmachten.

Auf Grund der Schwäche der US-Konjunktur fahren viele Unternehmen der Hightech-Branche einen rigiden Sparkurs, was sich vor allem negativ auf die Einstellungszahlen auswirke, erklärte die Organisation. Gleichzeitig bestehe aus Kostengründen ein Trend zum Auslagern von Programmier-Dienstleistungen, an dem die indische Wirtschaft aber noch nicht nennenswert partizipieren könne, bedauerte ein Sprecher der indischen National Association of Software and Service Companies (Nasscom). Deshalb würden Nasscom und ITAA in den nächsten Monaten ein Programm ins Leben rufen, um mehr US-Unternehmen davon zu überzeugen, ihre Softwareentwicklung nach Indien auszulagern.

Unter dem negativen Arbeitsmarkttrend im US-Hightech-Sektor – Insider erwarten ein Absinken der Visa-Zahlen unter den Vorjahreswert, was die mit viel Lobbyarbeit durchgedrückte Kapazitätserhöhung ad absurdum führt – leiden vor allem die so genannten "body shops". Das sind Arbeitsvermittlungs-, beziehungsweise – unfeiner formuliert – Lohndumpingbüros, die Software-Entwickler in Indien akquirieren, mit Visa ausstatten und in den USA arbeiten lassen – zu indischen Gehalts-Konditionen, versteht sich.

Die positive Kehrseite der Konjunkturabschwächung sieht die ITAA in der sich wieder etwas schließenden Schere zwischen Angebot und Nachfrage bei den IT-Fachkräften. Auch biete die derzeitige Lage die Gelegenheit, vehementer eine Änderung beim Visa-Verfahren zu fordern: "Wenn wir hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte ins Land holen müssen, dann sollte diesen auch ein dauerhafter Aufenthalt in den USA gewährt werden und nicht nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis als 'Gastarbeiter'." (klp)