Medienstaatsvertrag: Let's-Player sollen keine Rundfunklizenz brauchen

Der Entwurf des neuen Medienstaatsvertrag sieht vor, dass reine Let's-Player keine Rundfunklizenz brauchen – solange sie sich auf Spiele konzentrieren.

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Entwurf des Medienstaatsvertrags; Let's-Player sollen von Rundfunkpflicht befreit werden

Youtuber wie Gronkh würden nach dem Entwurf des Medienstaatsvertrags von der Rundfunkpflicht befreit werden.

(Bild: youtube.com/user/Gronkh/videos)

Lesezeit: 3 Min.

Let's-Player brauchen einem Entwurf des neuen Medienstaatsvertrags zufolge keine Rundfunklizenz. Der Entwurf, der von der Rundfunkkommission der Länder zur Diskussion ins Netz gestellt wurde, enthält einen neuen Abschnitt namens "Bagatellrundfunk". Wer in diese Kategorie fällt, ist von der Lizenzpflicht befreit – und dazu gehören auch Rundfunkprogramme im Internet, die "vorwiegend dem Vorführen und Kommentieren des Spielens eines virtuellen Spiels dienen."

Diese Formulierung im Entwurf des Medienstaatsvertrags ist präzise auf Let's-Player zugeschnitten, die auf Plattformen wie Youtube und Twitch Videospiele zocken und parallel kommentieren. Etwas unklar ist noch, wie weit diese Ausnahme geht: Viele Let's-Player veranstalten zum Beispiel auch Talk-Runden mit Freunden und Kollegen. Die Formulierung im Entwurf spricht aber von "vorwiegend" spielebezogenen Inhalten. Wie das in der Praxis ausgelegt wird, müsste sich zeigen.

Ob die Angebote von Let's-Playern zum Rundfunk gezählt werden sollten, wir seit dem vergangenen Jahr verstärkt diskutiert. Die Landesmedienanstalt NRW hat Youtuber wie Gronkh und PietSmiet ins Visier genommen. Bei wörtlicher Auslegung des Rundfunkstaatsvertrags seien sie nunmal Rundfunkanbieter, so die Begründung der Landesmedienanstalt. Das liege daran, dass der Vertrag veraltet sei und für Internet-Formate keine Ausnahmen vorsieht.

Nach anfänglichem Widerstand beugten sich viele Let's-Player den Forderungen und beantragten eine Rundfunklizenz. Auch Gronkh, eine der bekanntesten deutschen Youtube-Persönlichkeiten, besitzt mittlerweile eine Lizenz. Das bedeutet, dass er sich an dieselben Vorschriften wie herkömmliche TV-Programme halten muss, zum Beispiel im Hinblick auf den Jugendschutz. Außerdem werden für die Lizenz zwischen 1.000 und 10.000 Euro fällig.

Der Entwurf des neuen Medienstaatsvertrags zeigt klar, dass Let's-Playern diese Lizenzpflicht in Zukunft erspart bleiben soll. Beschlossene Sache ist das aber noch nicht: Bürger können noch bis Ende August Vorschläge für den Vertrag einreichen. Außerdem weist die Rundfunkkommission der Länder darauf hin, dass im Bezug auf die Lizenzpflicht für Let's-Player noch "Abstimmungsbedarf" besteht.

Unter dem neu geschaffenen Abschnitt des "Bagatellrundfunks" fallen dem Entwurf zufolge neben Let's-Play-Formaten auch "Rundfunkprogramme, die jedenfalls weniger als 5000 Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden" und solche Angebote, "die regelmäßig im Monatsdurchschnitt weniger als 20.000 Zuschauer erreichen."

Auch Programme, die aufgrund ihrer "geringen journalistisch-redaktionellen Gestaltung" kaum Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung haben, werden befreit. Die Betreiber können sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung als Beleg für die Befreiung von der Rundfunklizenzpflicht ausstellen lassen.

Soziale Medien und Videoplattformen wie Youtube werden im neuen Medienstaatsvertrag außerdem als "Medienintermediäre" eingestuft. Sie sollen unter anderem Ansprechpartner benennen und Informationen über die Funktionsweise von Algorithmen transparent darlegen. Medienintermediäre sollen außerdem journalistisch-redaktionelle Inhalte nicht grundlos behindern oder unterschiedlich behandeln. (dahe)