Telekom muss "letzte Meile" entbündeln

Die RegTP legte fest, dass die Telekom innerhalb von zwei Monaten die Teilnehmeranschlussleitung getrennt für Sprach- und Datendienste vermieten muss.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 43 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Nach der Entscheidung über die Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung und die T-DSL-Preise der Telekom verordnete die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) auch die Entbündelung der letzten Meile von den Vermittlungsstellen zu den Endkunden. Bereits im vergangenen Jahr hatte die EU beschlossen, dass europaweit ein entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung angeboten werden muss. Dadurch sind Netzinhaber wie die Telekom verpflichtet, den Konkurrenten die Leitungen nicht nur komplett zu vermieten, sondern auch getrennt für verschiedene Dienste. Die Anschlussleitung wird dabei nach Frequenzbändern unterteilt, womit beispielsweise die Leitung nur für Datendienste oder aber ausschließlich für Sprachdienste vermietet werden kann.

Konkurrenten der Telekom können dann die Vermietung der Leitungen ausschließlich für Datendienste verlangen, während dem Ex-Monopolisten vorbehalten bleibt, dieselben Leitungen gleichzeitig für Sprachdienste zu nutzen. Dadurch lassen sich beispielsweise für Internet-Zugänge kostengünstige Modelle für den Endverbraucher realisieren, da Internet-Provider nicht die komplette Leitung von der Telekom mieten müssen.

Die Verordnung der EU ist seit dem 1. Januar 2001 auch in Deutschland geltendes Recht. Die Regulierungsbehörde legte nun fest, dass die Telekom den gemeinsamen Zugang "innerhalb von zwei Monaten diskriminierungsfrei" anbieten muss. Eine anschließende Vorlaufphase von drei Monaten bis zur erstmaligen Nutzung dieses von der Regulierungsbehörde "Line-Sharing" genannten Verfahrens ist aber zulässig.

Technische Argumente der Telekom gegen die Entbündelung wies die Regulierungsbehörde als nicht stichhaltig zurück. Der Konzern hatte erklärt, dass Frequenz-Splitter und DSLAM zum Daten-Weitertransport bei dem Unternehmen nur in einer integrierten Baugruppe zur Verfügung stünden; außerdem gebe es in einzelnen Aspekten noch keine europaweite Norm. Dies steht aber nach Ansicht der Regulierungsbehörde einer Entbündelung nicht im Wege, da es auf dem Markt bereits getrennte Baugruppen gebe. Außerdem könne die Telekom die von ihr verwendeten Schnittstellen offenlegen, während eine europaweite Harmonisierung parallel dazu vorangetrieben werde. Die Regulierungsbehörde erwartet, dass der kommerzielle Betrieb des Line-Sharing ab September dieses Jahres starten kann. (jk)