Glasfasernetze: Änderung des DigiNetz-Gesetzes soll Doppelausbau verhindern

Das BMVI will verhindern, dass sich Netzbetreiber an Ausbauprojekte von Wettbewerbern dranhängen und diese damit unwirtschaftlich machen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 94 Kommentare lesen
Ausbau

Wer darf wann mitbuddeln? Das Verkehrsministerium will die Regeln klarer fassen.

(Bild: dpa, Guido Kirchner)

Lesezeit: 3 Min.

Die Bundesregierung will mit einer Änderung des DigiNetz-Gesetzes offenbar verhindern, dass beim geförderten Neuausbau von Glasfasernetzen doppelt verlegt wird und so die Förderziele untergraben werden.

Der Änderungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), den netzpolitik.org veröffentlicht hat, enthält eine neue Unzumutbarkeitsklausel. Die soll verhindern, dass einem Netzbetreiber ermöglicht wird, „ein bereits geplantes Glasfasernetz mit eigenen Telekommunikationsinfrastrukturen zu überbauen”.

Mit dem 2016 verabschiedeten Gesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, dass bei ohnehin geplanten Bauarbeiten, die mit öffentlichen Mitteln durchgeführt werden, Netzbetreiber ihre Glasfaser mitverlegen können. Das soll “Synergieeffekte” freisetzen und den Glasfaserausbau beschleunigen.

Doch Netzbetreiber, die das Gesetz grundsätzlich befürworten, hatten diese Regelung von Beginn an scharf kritisiert. Das liegt an einem Nebeneffekt: Wenn ein Netzbetreiber sich entschließt, eine Gebiet neu mit Glasfaser zu erschließen und dafür Fördermittel in Anspruch nimmt, kann ein Konkurrent auf Grundlage der Regelung eigene Infrastruktur mitverlegen. Damit rechnet sich das Geschäftsmodell für den ersten Anbieter meistens nicht mehr, kritisieren die Netzbetreiber.

Der Sinn des DigiNetz-Gesetzes ist, dass zum Beispiel eine Gemeinde, die wegen Bauarbeiten an der Stromversorgung ohnehin die Straße aufreißt, einem Netzbetreiber dabei die Möglichkeit gibt, Glasfaser zu verlegen – unter der Auflage, dass die Netze anschließend offen für andere Diensteanbieter sind (Open Access). In der Praxis hat die Regel aber dazu geführt, dass sich Netzbetreiber – nicht nur, aber auch die Deutsche Telekom – an Bauvorhaben von Wettbewerbern dranhängen.

Das stelle aber gerade im Bereich der Förderung „ein Hemmnis für den weiteren investitionsintensiven Glasfaserausbau“ dar, begründet das Ministerium den Änderungsvorschlag. Die Netzbetreiber freut das: „Das BMVI hat diese Problematik, auf die wir immer wieder nachdrücklich hingewiesen haben, nun erkannt”, sagte ein Sprecher des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko). „Wir begrüßen diese Änderung grundsätzlich, halten aber eine weitere Klarstellung in dem Gesetzesentwurf für unverzichtbar.”

Dabei geht es um die Auslegung, was “öffentlich finanzierte Bauarbeiten” sind. Die Bundesnetzagentur, die im Streitfall darüber zu entscheiden hat, legt das bisher eher weit aus. Für sie fallen auch kommunale Unternehmen, selbst wenn sie eigenwirtschaftlich und ohne Förderung ausbauen, darunter. So hat die Regulierungsbehörde zuletzt entschieden, dass eine Tochter der Stadt Wiesbaden bei der Erschließung eines Neubaugebiets mit Glasfaser die Telekom mitverlegen lassen muss.

Der Gesetzgeber müsse klar definieren, was unter „öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten“ zu verstehen ist, fordert der Breko und liefert seine Definition gleich mit: Öffentlich (teil-)finanzierte Bauarbeiten seien es nur dann, „wenn diese unmittelbar aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden“. Wenn Unternehmen mit kommunaler Beteiligung eigenwirtschaftlich und nicht mit Haushaltsmitteln bauen, sollten sie nicht unter die Auflagen des DigiNetz-Gesetzes fallen. (vbr)