NSA-Skandal: Leaks setzten dem BND mächtig zu

Nach der NSA-Affäre machten dem BND rund 300 Verstöße gegen den Geheimschutz zu schaffen, der Nachrichtendienst hat die Kontrollen verstärkt.

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BND

(Bild: dpa, Soeren Stache)

Lesezeit: 3 Min.

Im Zuge des NSA-Spionageskandals hatten Bürgerrechtler angesichts eines "schamlosen Wettrüstens im globalen Informationskrieg" nach einem Edward Snowden auch beim Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gerufen. Ein Whistleblower dieses Kalibers stellte sich damals bei den deutschen Geheimdiensten zwar nicht ein. Trotzdem hatten sie alle Hände voll zu tun, um Interna nicht unkontrolliert nach außen dringen zu lassen. So musste allein der BND 2016 und 2017 insgesamt fast 300 Verstöße gegen Geheimschutzvorschriften registrieren, wie der Tagesspiegel berichtet.

In der Hochzeit der hiesigen Aufarbeitung der Geheimdienstaffäre mussten sich die Auslandsaufklärer demnach mit durchschnittlich drei Leaks pro Woche herumschlagen. Erst seit Ende 2017 habe sich die Lage etwa beruhigt. So würden bei internen Ermittlungen derzeit noch ein bis zwei Datenlecks pro Woche festgestellt. Auch damit bleibe das Niveau im Vergleich zu den Jahren vor den ersten Snowden-Enthüllungen aber hoch.

Die Verstöße beruhen dem Zeitungsbericht zufolge auf "Fehlverhalten von Mitarbeitern". Eindeutige Erklärungen für den registrierten Anstieg gebe es nicht, habe die BND-Pressestelle mitgeteilt. Als möglicher Grund komme eine "gestiegene Kontrollintensität hinsichtlich der IT-Nutzung" der Mitarbeiter in Frage. Dabei handle es sich offenbar um ein ähnliches Phänomen wie bei Kriminalitätsstatistiken: Wo mehr Polizei auf den Straßen sei, würden oft auch mehr Straftaten erfasst.

Im Rahmen des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags zeigte sich das Bundeskanzleramt im Herbst 2014 besonders empört, dass immer wieder eigentlich geheime Informationen rund um das Gremium an die Öffentlichkeit gelangten. Der damalige Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) drohte den Mitgliedern des Ausschusses sogar mit Strafanzeige, was vor allem bei der Opposition nicht gut ankam. BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen ging einen Schritt weiter und wandte sich 2015 tatsächlich wegen "Landesverrat" an die Staatsanwaltschaft. In einschlägigen Anzeigen gegen Unbekannt verwies er vor allem auf Netzpolitik.org. Erst der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) stoppte die Ermittlungen nach lautstarken Protesten.

Die Devise im Kanzleramt lautet seit Ende 2014, dass der Umgang mit schutzbedürftigen Unterlagen beim BND "optimiert" werden müsse. Trotzdem sei der Geheimnisverrat weiter gegangen, heißt es in dem Bericht. Selbst als "streng geheim" gekennzeichnete Unterlagen hätten in den Folgejahren immer wieder als Grundlage für Medienveröffentlichungen gedient. In den beiden vergangenen Jahren sei aber zumindest nur noch auf Basis von drei einschlägigen Berichten intern ermittelt worden, 2018 noch in keinem derartigen Fall.

Zu den Leaks wollten die Bundesregierung und der BND ursprünglich gar keine Informationen nach außen geben. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte 2015 nach einer Klage zu einer abgewiesenen Informationsfreiheitsanfrage des Tagesspiegels aber, dass Verrat und Datenlecks beim BND nicht geheim gehalten werden dürften. Die Leipziger Richter befanden in ihrem Urteil (Az.: BVerwG 6 VR 2.15), dass solche Verstöße gegen die Vorschriften zum Schutz von Verschlusssachen vorkämen und "das Schicksal nahezu jeden Nachrichtendienstes" seien. (vbr)