G20-Randale: Biometrische Gesichtserkennung bringt kaum Ergebnisse

Die Soko "Schwarzer Block" hat anhand vieler Terabyte Bild- und Videomaterial bislang drei Personen per automatisierter Gesichtserkennung identifiziert.

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G20-Randale: Biometrische Gesichtserkennung bringt kaum Ergebnisse

(Bild: Markus Scholz / dpa )

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Die Hamburger Polizei betreibt einen großen Aufwand, um nach den schweren Ausschreitungen während des G20-Gipfels im Juli vorigen Jahres noch Randalierern auf die Spur zu kommen. Schon im September kündigte sie an, auch ein Programm zur biometrischen Gesichtserkennung einsetzen zu wollen, um mehr potenzielle Gewalttäter ausmachen zu können. Seit Anfang März läuft ein System, mit dem die Fahnder aktuell rund 17 Terabyte an Bild- und Videomaterial durchforsten. Die bisherigen Resultate sind aber dürftig.

Mit der Gesichtsanalysesoftware "Videmo 360" der Karlsruher Firma Videmo hat die Sonderkommission Schwarzer Block "bislang drei Personen namentlich identifizieren" können, schreibt der Hamburger Senat in einer von Netzpolitik.org veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Christiane Schneider und Cansu Özdemir. Insgesamt hat die Soko demnach 341 Recherchen nach "expliziten staatsanwaltschaftlichen Verfügungen" mithilfe des Programms durchgeführt, wovon 167 bereits bekannte Tatverdächtige betrafen. Bei letzteren sei es darum gegangen, ihnen gegebenenfalls weitere Straftaten im Zusammenhang mit dem Gipfel zuzuordnen oder die Beweisführung in laufenden Verfahren zu unterstützen.

Insgesamt konnten nach Senatsangaben bisher in 147 Fällen die weiteren polizeilichen Ermittlungen durch die Ergebnisse des Einsatzes des Programms "gefördert" werden. Darüber hinaus habe die Soko bislang in 95 Fällen Recherchen über ein separates Gesichtserkennungssystem des Bundeskriminalamts (BKA) durchgeführt. Dieses gleiche Gesichtsaufnahmen unbekannter Tatverdächtiger mit dem Datenbestand des beim BKA gespeicherten "Lichtbildmaterials von erkennungsdienstlich behandelten Personen" ab. Auf diesem Weg habe "in zwei Fällen eine Person namentlich identifiziert werden" können.

Insgesamt liegen der Sonderkommission über 100 Terabyte Bild- und Videomaterial rund um die Gipfel-Krawalle vor. Der Großteil von 94,5 Terabyte stammt aus Bussen und Bahnen beziehungsweise Bahnhöfen. Die Polizei selbst habe Aufnahmen im Umfang von 4,13 Terabyte erstellt, Privatpersonen und Firmen über ein Online-Hinweisportal 105 Gigabyte zugeliefert. Dazu kommen 427 Gigabyte aus den Medien sowie 2,24 Gigabyte "aus dem Internet und aus sozialen Netzwerken".

Die für die Gesichtserkennungssoftware zuständige Stelle IT 421 bei der Informationstechnik der Polizei Hamburg identifiziere für Recherchen geeignetes Material, kopiere dieses und übertrage es "mittels verschlüsseltem Datenträger" auf einen speziellen Speicher für den Einsatz von Videmo 360, berichtet der Senat. Die verwendeten Daten blieben dabei auf Rechnern und Servern "innerhalb eines lokalen Netzwerks", eine Verbindung zu anderen polizeilichen EDV-Systemen gebe es nicht.

Die Soko nutzt das Erkennungsprogramm nach Senatsangaben als Unterstützung für eine "strukturierte Gesamtauswertung". Die abschließende Bewertung, ob es sich bei den erkannten Gesichtern um die gleiche Person handele wie in weiteren Bildaufnahmen, werde von einem Sachbearbeiter der Soko vorgenommen. Insgesamt könnten elf Mitarbeiter dieser insgesamt aus 170 Beamten bestehenden Einheit und drei Administratoren von IT 421 auf die abgeglichenen Daten zugreifen.

Trotz der wenig spektakulären zusätzlichen Erkenntnisse, die Videmo 360 bislang geliefert hat, erarbeitet das Landeskriminalamt (LKA) Hamburg laut der Auskunft derzeit ein Konzept zur künftigen Videoauswertung. Details dazu lägen noch nicht vor, die Erfahrungen aus der Arbeit der Soko würden einbezogen. Prinzipiell stehe dem LKA die bei der Aufarbeitung der Randale verwendete EDV-Struktur bereits für andere "Großereignisse" zur Verfügung, die Gesichtserkennungskomponente werde von diesem aber noch nicht genutzt. Ebenfalls könne künftig auch die von der Software bereitgestellte "Live-Auswertefunktion" verwendet werden. Die Herstellerfirma bewirbt diese mit einer besseren "Einhaltung von datenschutzrechtlichen Anforderungen", da durch eine Echtzeitanalyse von Gesichtern weniger Bilder oder Videos gespeichert werden müssten.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar habe das von der Soko eingesetzte Programm hingegen aufgrund des damit einhergehenden Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als rechtswidrig bewertet, räumt der Senat ein. Die Polizei sei anderer Ansicht und habe diese Caspar inzwischen mitgeteilt. Der Datenschützer prüfe deren Stellungnahmen sowie weitere "Sachverhaltsangaben" derzeit und werde dann sein endgültiges Urteil abgeben. (axk)