Befreiung von Rundfunkbeitrag für Nebenwohnung kann beantragt werden

Der Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen ist nicht verfassungsgemäß, hieß es im Juli. Nun kann die Befreiung beantragt werden.

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Befreiung von Rundfunkbeitrag für Nebenwohnung kann beantragt werden
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Für den Zweitwohnsitz muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kein Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Betroffene können die Befreiung jetzt beantragen: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat ein Antragsformular zur Verfügung gestellt. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich das Formular auch zusenden lassen.

Das ausgefüllte Antragsformular muss zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Post oder Fax an den Beitragsservice geschickt werden. Als Nachweis ist eine Meldebescheinigung nötig, aus der die Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgehen. Die Hauptwohnung wie auch die Nebenwohnungen müssen auf den Antragsteller angemeldet sein.

Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst. Volljährige Mitbewohner in einer Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann. Werden die Voraussetzungen erfüllt, ist die Befreiung grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli möglich. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli entschieden, dass der Rundfunkbeitrag insgesamt verfassungsgemäß ist, hatte aber den Beitrag für eine Zweitwohnung verworfen. Seit 2013 wird dieser Beitrag je Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt. Privatpersonen zahlen im Moment 17,50 Euro im Monat.

(mit Material der dpa) / (anw)