beA: Das unsichere Anwaltspostfach startet am 3. September

Auch wenn keineswegs alle bekannten Sicherheitslücken geschlossen sind, erklärt die BRAK das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für sicher.

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beA: Das unsichere Anwaltspostfach startet am 3. September
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Seit dem ersten Januar des Jahres besteht für alle Rechtsanwälte eine passive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Damit ist gemeint, dass die Anwälte Schreiben in ihrem Postfach gegen sich gelten lassen mussten. Wer seine Post nicht abholt, ist selbst schuld.

Allerdings gibt es das Postfach bisher gar nicht. Die Server wurden Ende des letzten Jahres abgeschaltet und die De-Installation der Client Software empfohlen. Der CCC Darmstadt hatte zahlreiche Sicherheitslücken aufgedeckt, der Dienstleister der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) versuchte sie schnell, aber dilettantisch zu schließen. Aus kleinen Lücken wurden große.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Nun gehen die Server am 3. September wieder in Betrieb. Am 1. und 2. ist ein Download der Client-Software nicht möglich. Den Anwälten bleibt also nur wenig Zeit, die erforderliche Software zu installieren.

Das kommt nicht überraschend, da die BRAK den Zeitplan bereits vor zwei Monaten beschloss. Zu diesem Zeitpunkt war ein Sicherheitsgutachten der Secunet veröffentlicht worden, das eine Vielzahl von Sicherheitslücken aufgezeigt hatte, die bisher nur zum Teil geschlossen wurden. Die BRAK möchte das System dennoch in Betrieb nehmen und den Rest der Lücken später schließen.

Um diesen Neustart zu ermöglichen, erklärt die BRAK das System für sicher und beruft sich dabei auf eine Freigabe der Secunet. Die Gutachter hatten nicht nur die Schwere der Sicherheitslücken klassifiziert, sondern auch die Eintrittswahrscheinlichkeit beziffert, und trennt durch diese Konstruktion betriebsverhindernde von betriebsbehindernden Sicherheitsproblemen. Die betriebsverhindernden Schwachstellen seien nun behoben und damit könne das beA nun an den Start gehen.

Die zunächst in Aussicht gestellte Testphase wird es nicht geben. Die Anwälte müssen unmittelbar mit dem Neustart des Systems im beA eingegangene Schriftstücke gegen sich gelten lassen. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf kommentiert den Neustart mit einem Zitat von Edward R. Murrow: "Good night, and good luck". (vowe)