Bundeskartellamt: Mobilfunk-Oligopol bei 5G nicht zementieren

Vor der Frequenzauktion für die nächste Netzgeneration 5G spricht sich das Kartellamt dafür aus, den Markt für einen vierten Netzbetreiber und MVNO zu öffnen.

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Bundeskartellamt: Mobilfunk-Oligopol bei 5G nicht zementieren

(Bild: pixabay.com)

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Das Bundeskartellamt fordert die Bundesnetzagentur auf, mit den Weichenstellungen für die Vergabe der 5G-Frequenzen im kommenden Jahr den Markteintritt eines vierten Netzbetreibers und weiterer Diensteanbieter (MVNO) zu ermöglichen. Mit dem von der Regulierungsbehörde eingeschlagenen Weg, die meisten der begehrten Frequenzen zu versteigern, sind die Wettbewerbshüter grundsätzlich einverstanden. Doch sollte die Bundesnetzagentur auf "wettbewerbsfördernde Instrumente" im Vergabeverfahren achten, heißt es in der Stellungnahme des Kartellamts im Rahmen einer Anhörung der Regulierungsbehörde.

Die Bundesnetzagentur will die Frequenzen in den Bereichen um 2 GHz und 3,6 GHz versteigern. Bis zum Ende des Jahres sollen nun die Details geregelt werden. Mit der Versteigerung ist dann nicht vor Anfang 2019 zu rechnen. Parallel plant die Regulierungsbehörde, Spektrum in den Bereichen zwischen 3700 MHz und 3800 MHz sowie bei 26 GHz zur lokalen und regionalen Nutzung auf Antrag zu erteilen.

Mit der Versteigerung würden "die Weichen für den Wettbewerb im Mobilfunk für lange Zeit gestellt", mahnt nun das Kartellamt. Deshalb sei es wichtig, bei diesen Weichenstellungen neuen Anbietern einen Markteintritt zu ermöglichen. "Hierdurch könnte verhindert werden, dass sich ein Oligopol im deutschen Mobilfunkmarkt weiter verfestigt", schreiben die Wettbewerbshüter. Das werde auch dem Verbraucher zugute kommen, denn der deutsche Mobilfunkmarkt zeichne sich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bisher "durch höhere Preise und schlechtere Konditionen aus".

Die Bundesnetzagentur solle daher bei der Frequenzvergabe die Markteintrittshürden für neue Anbieter senken. Eine zeitlich begrenzte Roaming-Auflage für die Netzbetreiber könnte einem neuen Wettbewerber den Aufbau eines eigenen Netzes erleichtern. Entsprechend gestaltete Zugangsentgelte sollten zugleich die Investitionsanreize der etablierten Netzbetreiber schützen.

Das Bundeskartellamt unterstützt die Forderung von virtuellen Netzbetreibern und anderen Diensteanbietern nach einem diskriminierungsfreien Netzzugang. Diese hätten schon zu LTE "überwiegend faktisch keinen Zugang", heißt es in der Stellungnahme des Kartellamts. Die Wettbewerbshüter sehen auch nicht, dass das – wie von den Netzbetreibern gewünscht – auf freiwilliger Basis funktionieren wird: "Bereits derzeit ist eine eher geringe Bereitschaft der Netzbetreiber zur Gewährung freiwilliger Zugangsvereinbarungen zu qualitativ hochwertigen Diensten erkennbar."

Die Wettbewerbshüter begrüßen den Plan der Bundesnetzagentur, einige Frequenzen zur regionalen Nutzung nicht zu versteigern, sondern auf Antrag zuzuteilen. So werde Unternehmen ermöglicht, "selbst lokale Netze entsprechend der eigenen Anforderungen aufzubauen". Damit werde auch die Abhängigkeit der Wirtschaft von den drei Netzbetreibern reduziert. Zudem hätten Neueinsteiger "die Möglichkeit des Marktzutritts auf Basis regionaler Geschäftsmodelle".

"Wettbewerb ist der zentrale Treiber für innovative Dienstleistungen zur Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Freitag in Bonn. "Drittanbieter entwickeln schon heute innovative Anwendungen für das Internet der Dinge, Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M) oder automatisiertes Fahren. Diese Anbieter brauchen Netzzugang, damit sie ihre Innovationskraft entfalten können." Nur in einem von Wettbewerb geprägten Umfeld sei hinaus gewährleistet, "dass die Verbraucher attraktive Produkte zu angemessenen Preisen erhalten". (vbr)