Staatsanwalt soll Intershop-Gewinnwarnung überprüfen

Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hegt den Verdacht, dass der Softwarehersteller Intershop eine Gewinnwarnung zu spät veröffentlicht hat.

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  • Frank Rohse

Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hegt den Verdacht, dass der Softwarehersteller Intershop eine Gewinnwarnung zu spät veröffentlicht hat. Wie BAWe-Sprecherin Sabine Reimer gegenüber heise online bestätigte, habe ihr Fachreferat nach einer vorläufigen Prüfung Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Ad-hoc-Mitteilungspflicht gefunden. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Mitteilungen über kursrelevante Informationen unverzüglich veröffentlicht werden.

Weil bei der Staatsanwaltschaft Hamburg bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Intershop-Chef Schambach anhängig ist, übergibt die BAWe den Vorgang in den nächsten Tagen an die Staatsanwaltschaft Hamburg, wie Reimer bestätigte. Es liege dann im Ermessen des Staatsanwalts, ob er den Vorgängen nachgeht oder den Fall an das BAWe zurückgibt.

Zu den Vorwürfen erklärte Intershop-Sprecher Heiner Schaumann, es sei in der Software-Branche durchaus üblich, dass erwartete Umsätze noch nach Jahresende anfielen. Intershop habe nach bestem Wissen gehandelt. Erst am 1. Januar, dem Tag der Gewinnwarnung, sei die Lage für Intershop überschaubar gewesen. (fro)