Strengerer EU-Datenschutz bringt Aufsichtsbehörden an ihre Grenzen

Infolge der DSGVO wenden sich vermehrt Bürger an die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern. Doch die halten die vorgegebenen Fristen nicht immer ein.

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DSGVO: Worauf sich die Datenschutz-Aufsichtsbehörden konzentrieren
Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Tim Gerber
Inhaltsverzeichnis

Die seit Ende Mai verschärften Regeln für den Datenschutz haben die Aufsichtsbehörden in Deutschland an die Grenze der Belastbarkeit gebracht. Zumal ihnen für die Bearbeitung nicht mehr endlos Zeit bleibt. Die DSGVO sieht vor, dass dem Beschwerdeführer innerhalb von höchstens drei Monaten das Ergebnis der Untersuchung mitzuteilen ist. Wenn diese Frist aus tragfähigen Gründen nicht eingehalten werden kann, so muss ihm mindestens der Stand des Verfahrens mitgeteilt werden. Personalmangel gehört nicht zu den Gründen, die zu einer Überschreitung berechtigen. Dennoch mehren sich Hinweise, dass vor allem der Mangel an Personal in den Behörden zu einer erheblichen Fristüberschreitung führt.

So liegen heise online zwei Schreiben zu Beschwerden vor, in denen die Landesbeauftragte Berlins unter Hinweis auf Überlastung und Personalknappheit mitteilt, dass nicht innerhalb der vorgesehenen Frist entschieden werden konnte. Dies obwohl ihr die erforderlichen Stellungnahmen der jeweils verantwortlichen Stellen rechtzeitig vorlagen. Bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, wird nicht mitgeteilt. Zudem ist die Landesbeauftragte dem Schreiben zufolge der Auffassung, die Dreimonatsfrist, die die DSGVO für die Bearbeitung von Beschwerden vorsieht, gelte nur für Beschwerden, die nach dem Inkrafttreten am 25 Mai eingereicht wurden. In beiden Fällen steht derzeit noch eine Entscheidung über die bereits im März eingereichten Datenschutzbeschwerden eines Journalisten über die Pressestelle der Berliner Ziviljustiz am Kammergericht sowie gegen den Landesbeauftragten für Psychiatrie aus, der eine Anfrage zum Anlass für "Google-Recherchen" zur Person des Fragestellers genommen hatte.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz bearbeitet Beschwerden ebenfalls sehr schleppend und macht eine angespannte Personalsituation verantwortlich. In einem Fall, der heise online vorliegt, wurde der Betroffene erst zwei Monate nach Eingang seiner Beschwerde gefragt, ob er mit einer Weitergabe seiner Daten an das Bundesfamilienministerium einverstanden sei, über das er sich beschwert hatte. Trotz unverzüglicher positiver Antwort wurde die BfDI erst nach weiteren zwei Monaten zu einer Stellungnahme aufgefordert – nachdem sich der Beschwerdeführer unter Hinweis auf die Fristen der DSGVO nach dem Stand des Verfahrens erkundigt hatte. Welche Frist dem Ministerium für seine Stellungnahme gesetzt wurde, hat der Betroffene auch auf Nachfrage nicht erfahren, die beantragte Akteneinsicht wurde ihm bis heute nicht gewährt

Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff.

(Bild: dpa, Hannibal Hanschke)

Sollte die Bearbeitung von Beschwerden aufgrund unzureichender Personalausstattung der Datenschutzbehörden weiterhin zu lange dauern, droht Ärger aus Brüssel in Form eines Vertragsverletzungsverfahrens. Eine ausführliche Bilanz der ersten 100 Tage DSGVO in der Praxis zieht die c't in ihrer Ausgabe 19 ab Seite 162.

Ursache für die zögerliche Beschwerdebearbeitung dürfte neben Personalmangel aber auch die in den ersten Monaten der DSGVO-Geltung deutlich gestiegene Zahl der Beschwerden sein. So habe sich die Anzahl der Anfragen und Beschwerden an seine Behörde In den ersten drei Monaten von Juni bis August verdreifacht, sagte etwa Stefan Brink, der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg, der Deutschen Presse-Agentur. "Jetzt ist es etwas weniger geworden, aber noch auf hohem Niveau." Die Behörde mit ihren 50 Beschäftigten habe weiterhin jede Menge zu tun. In den ersten drei Monaten sei einiges liegen geblieben. Das werde langsam abgearbeitet.

In Baden-Württemberg geht die Bearbeitung laut Brink aber noch innerhalb der DSGVO-Fristen: "Aktuell brauchen wir noch zwei Monate zur Bearbeitung. Ziel ist aber, wieder auf einen Schnitt von vier bis sechs Wochen zu kommen." Aufgrund der mit der DSGVO erweiterten Auskunftsrechte von Verbrauchern erwartet Brink im laufenden Jahr eine Verdoppelung der Eingaben auf dann 5000. In der Vergangenheit habe es im Schnitt im Jahr 2500 Anfragen gegeben. "Die Bürger kennen ihre Rechte heute besser und sind auch selbstbewusster geworden."

Sieht Probleme bei der Videoüberwachung: Landesdatenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg Stefan Brink.

(Bild: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit )

Brink sagte, oftmals gebe es Beschwerden und Anfragen im Bereich Beschäftigtendatenschutz. "Da geht es um das Mitlesen der E-Mails der Mitarbeiter durch den Chef oder die Ortung des Firmenfahrzeugs. Das ist nicht erlaubt." Die Beschäftigten nähmen das nicht mehr so einfach hin. Sie seien sensibler geworden. Aber auch die Überwachungsbereitschaft der Arbeitgeber sei größer geworden. Daneben drehen sich die Anfragen und Beschwerden auch um die Informationspflichten auf Webseiten und um ungewollte Werbung.

"Ein weiteres Problemfeld ist die Videoüberwachung", sagte der oberste Datenschützer. Die Auflösung der Kameras sei besser geworden sowie die Auswertung der Bilder. "Es kommt auch Gesichtserkennungssoftware zum Einsatz." Alle Probleme, die sich im öffentlichen Raum abspielten, seien in den Griff zu bekommen. Bei öffentlichen Plätzen oder Betrieben gebe es ein Betretungsrecht für die Datenschutzbehörden. "Da ist der Vollzug von Anordnungen einfach, wenn es darum geht, eine Kamera abzubauen oder die Aufnahmerichtung zu verändern." Bei Beschwerden gegen die Überwachung von privaten Grundstücken ist es schwerer, Anordnungen durchzusetzen. "Für private Grundstücke haben wir kein Betretungsrecht." (mit Material der dpa) (tig)