EU-Copyright-Reform: Showdown im Streit um Upload-Filter

Das EU-Parlament wird am Mittwoch über Änderungsanträge zum Entwurf der Urheberrechtsnovelle abstimmen. Doch Upload-Filter sind nicht ganz vom Tisch.

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EU-Copyright-Reform: Showdown im Streit um Upload-Filter

Axel Voss stellt die Urheberrechtsnovelle in Strasbourg vor.

(Bild: EU/Europäisches Parlament/Michel Christen)

Lesezeit: 3 Min.

Axel Voss ist sich diesmal sicher: Der neue Vorschlag des Berichterstatters für die laufende EU-Urheberrechtsreform sehe die besonders umstrittenen Upload-Filter nicht mehr vor, twitterte der CDU-Abgeordnete jüngst. Er erwarte nun, dass auch die bisherigen Gegner dieses besonders umstrittenen Instruments im EU-Parlament am Mittwoch bei der entscheidenden Abstimmung im Plenum seine Kompromissanträge unterstützen.

Neben den Änderungswünschen des Verhandlungsführers im Namen der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) liegen nun über 200 Korrekturvorschläge zum ursprünglichen Richtlinienentwurf der EU-Kommission vor. Die Volksvertreter hatten die von Voss geprägte Position des federführenden Rechtsausschusses Anfang Juli nach einer heftigen Lobby-Kampagne und hunderttausenden Unterschriften gegen Upload-Filter zurückgewiesen.

Voss hat sich mit seinem überarbeiteten Papier bemüht, den Kritikern etwas entgegenzukommen. Zusätzlich zu Online-Enzyklopädien, Bildungsplattformen, Cloud-Anbietern oder Handelsplätzen sollen so etwa auch Kleinunternehmen von der Richtlinie nicht mehr erfasst werden. Zudem sollen in Dialogrunden zwischen den betroffenen "Online Content Sharing Service Providers" und Rechteinhabern Musterlösungen entwickelt und dabei die Grundrechte, bestehende Nutzerfreiheiten und Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigt werden.

Andererseits legt der EVP-Kompromissvorschlag fest: Die eingeschlossenen Betreiber von Plattformen für nutzergenerierte Inhalte machen diese öffentlich zugänglich und haften so für die Handlungen ihrer Mitglieder sowie damit möglicherweise verknüpfte Urheberrechtsverletzungen. Die bestehenden Haftungsprivilegien aus der E-Commerce-Richtlinie sollen so nicht mehr für derlei Diensteanbieter gelten. Um aus der Bredouille zu kommen, müssten die Betreiber Lizenzen mit Rechteinhabern aushandeln. Für die Bürgerrechtsorganisationen EFF und EDRI sowie die Piratin Julia Reda steht damit außer Zweifel, dass die betroffenen Plattformen doch Upload-Filter einsetzen müssten, um auf Nummer sicher zu gehen.

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Verschlimmbessert hat Voss auch die Formulierungen rund um das nicht weniger umkämpfte Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet. So sollen "legitime private und nicht-kommerzielle Nutzungen von Presseartikeln durch einzelne Nutzer" genauso erlaubt bleiben wie Links in Suchmaschinen, die "einzelne Worte" etwa eines Zeitungsberichts enthalten. Dies bedeutet andererseits, dass eine ganze Überschrift in Trefferlisten nicht angezeigt werden dürfte. Nicht nur die EFF spricht daher von scheinbaren Zugeständnissen, die letztlich doch auf eine Art Google- oder Linksteuer hinausliefen.

Jenseits der EVP haben andere Fraktionen ein buntes Sammelsurium an Anträgen eingebracht, mit denen die bisherigen Texte ent- oder verschärft würden. Von den Sozialdemokraten etwa kommt der Vorschlag, dass Plattformen Rechteinhabern Zugang zu einer Schnittstelle zur automatischen Analyse von öffentlich verfügbaren Uploads ermöglichen müssten, um potenziell eine Lizenz oder Löschungen zu beantragen.

Die Grünen drängen anstatt des Leistungsschutzrechts weiter auf eine “Vermutungsregel”, die es den Verlagen erlauben würde, Urheberrechte an ihren Artikeln effizient durchzusetzen, ohne die Linkfreiheit zu beeinträchtigen. Klare Mehrheiten zeichnen sich vor der Endrunde im Parlament am Mittwoch noch nicht ab. (vbr)