Bayerisches Polizeigesetz: FDP, Linke und Grüne legen Verfassungsbeschwerde ein

Linke, Liberale und Grüne haben das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz zu prüfen.

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Polizei
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Bundestagsabgeordnete der Linken, Grünen und der FDP haben gemeinsam das Bundesverfassungsgericht wegen der umstrittenen jüngsten Reform des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) angerufen. Der "Angriff der CSU" auf das Grundgesetz müsse verhindert werden, erklärten Vertreter der Fraktionsspitzen am Montag bei der Präsentation der Verfassungsbeschwerde in Berlin. Sie rügten, dass Menschen unter Generalverdacht gestellt würden. “Das Gesetz stellt Bürgerrechte infrage”, sagte die Grüne Katrin Göring-Eckardt.

Die Volksvertreter haben eine sogenannte Normenkontrolle in Karlsruhe beantragt. Dafür muss sich ein Viertel der Mitglieder des Bundestags aussprechen, was in diesem Fall mit 216 Parlamentariern erreicht ist. Das Bundesverfassungsgericht muss dann prüfen, ob das Polizeigesetz insgesamt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Einzelne Bürger müssen so nicht wie bei einer traditionellen Verfassungsbeschwerde erst nachweisen, dass sie etwa durch eine konkrete polizeiliche Maßnahme von der Novelle individuell betroffen sind.

Inhaltlich beklagen die Abgeordneten vor allem, dass die Väter der Reform der Polizei in Bayern schon bei einer "drohenden Gefahr" einen breiten Werkzeugkasten in die Hand gedrückt haben. Dabei handle es sich um Maßnahmen von der Identitätskontrolle über Platzverweise bis hin zu einer zeitlich unbeschränkten Gefahrenabwehrhaft. Damit dürfe die Polizei auch gegen unbescholtene Bürger schon weit im Vorfeld echter Gefahren und ohne weitere Nachweis vorgehen.

Selbst schwerste Grundrechtseingriffe seien dabei nicht mit den notwendigen rechtsstaatlichen Leitplanken versehen, beschweren sich die Volksvertreter. So werde unter niedrigen Voraussetzungen eine Gefahrenabwehrhaft möglich, für die der bayerische Gesetzgeber nicht einmal eine zeitliche Obergrenze gesetzt habe. Ferner würden auch Fahndungsmittel wie "molekulargenetische Untersuchungen" erlaubt, die die Gefahr begründeten, dass sich das polizeiliche Handeln zunehmend an "ethnischen Kriterien" orientiere. Es entstehe eine Polizei, in der sich geheimdienstliche mit operativen polizeilichen Befugnisse verbänden.

Das neue PAG steht auch in der Kritik wegen der damit ermöglichten weiten Eingriffe in den Telekommunikationsbereich und den verdeckten Zugriff auf IT-Systeme. So wird den Ermittlern auch präventiv der Einsatz von Staatstrojanern für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie für heimliche Online-Durchsuchungen prinzipiell gestattet. Diese Aspekte werden in der Klage ebenfalls angeführt. Gegen die Kategorie der "drohenden Gefahr" als Kriterium polizeilichen Handelns, die in Bayern schon seit einer früheren PAG-Reform 2017 herangezogen werden kann, läuft bereits eine Beschwerde der Grünen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. (vbr)