nachgehakt: Dashcams im Härtetest

Nach einem BGH-Urteil dürfen Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel verwendet werden. c't-Redakteur Ulrich Hilgefort klärt auf, wie Dashcams funktionieren und wo ihre gesetzlichen Grenzen liegen.

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Die Rechtssprechung ist sich nicht ganz einig darüber, ob Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel vor Gericht zulässig sind. Anlasslose durchgängige Videoaufzeichnungen sind allerdings verboten. Deshalb müssen Dashcams eine Unfallsituation erkennen und nur diese Aufnahmen dauerhaft speichern. Mehr über die Funktionen der Dashcams und Tipps für ihren EInsatz liefert c't-Redakteur Ulrich Hilgefort im Video.

Lesen Sie in der c't 20/2018 mehr den Test von Dashcams als Unfallzeugen. (uh)