EU-Copyright-Reform: "Viele legale Inhalte werden einfach verschwinden"

Rechteverwerter freuen sich über die Entscheidung des EU-Parlamens zur Urheberrechtsnovelle. Verbraucherschützer und Online-Wirtschaft sind dagegen enttäuscht.

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Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament in Straßburg.

(Bild: dpa, Patrick Seeger)

Lesezeit: 4 Min.
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Bei den Lobby-Institutionen der Rechteinhaber knallten am Mittwoch die Sektkorken, nachdem sich das EU-Parlament nach einem anfänglichen Nein zu Upload-Filtern im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen auf Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten doch noch auf ihre Seite schlug.

"Geschafft!", atmet in diesem Sinne die Gema auf ihrer Homepage auf. Die Abgeordneten hätten sich "von der Desinformationskampagne der Gegner nicht beirren lassen", erklärt die Musikverwertungsgesellschaft. Die "in letzter Minute" festgezurrte Kompromisslinie der Volksvertreter stärke die Position der Kreativschaffenden gegenüber großen Internet-Portalen.

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) begrüßte ebenfalls, dass die Parlamentarier Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen wollen. Diese müssten nun Lizenzen für die von Nutzer hochgeladenen Inhalte erwerben. Dabei handle es sich um "ein klares und selbstbewusstes Signal des europäischen Gesetzgebers und eine sehr gute Nachricht für Europas Kreative und ihre Partner". Sollten sich die Abgeordneten mit ihrer Position in den kommenden Verhandlungen mit dem Ministerrat und der EU-Kommission durchsetzen, könnten die Kreativen eine faire Beteiligung an Streaming-Einnahmen etwa von YouTube durchsetzen, freute sich der Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT).

Von dem Beschluss des Parlaments profitieren nach Auffassung der Verlegerverbände VDZ und BDZV "alle Inhaber urheberrechtlich geschützten Eigentums und alle Menschen in Europa, weil die Kreativbranche den großen Internetkonzernen gegenüber nun endlich klare Spielregeln durchgesetzt hat". Es handle sich um ein Zeichen "gegen die Nutzung von geschützten Werken im Internet ohne Genehmigung der Rechteinhaber". Hauptgrund für den Jubel der beiden Vereinigungen ist das geplante fünfjährige Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Nachrichtenagenturen im Internet. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels zeigte sich erleichtert, dass mit der Entscheidung für Verlage "eine Beteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wieder näher" rücke.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sprach dagegen von einer "großen Enttäuschung". Mit dem Ergebnis sei "so gut wie sicher, dass verpflichtende Upload-Filter kommen". Die befürchtete Folge sei, "dass viele vollkommen legale Inhalte von Nutzern einfach verschwinden werden". Filter könnten nämlich nicht erkennen, "was Parodien sind oder ob ein Inhalt zitiert wurde".

Der EU-Dachverband der Verbraucherschutzorganisationen Beuc beklagt, dass die Novelle in der skizzierten Form das Internet grundlegend verändern werde. Selbsterstellte Videos, Musik oder Bilder, die geschützte Materialien enthalten könnten, würden künftig automatisch gescannt und potenziell unmittelbar geblockt. Es sei unvorstellbar, wieso der Gesetzgeber sich weiter weigere, das Urheberrecht in das 21. Jahrhundert zu übertragen. Verbraucher drückten sich heutzutage durch Samples und Remixe aus und teilten ihre Schöpfungen online. Diese Formen der Meinungsfreiheit würden nun weitgehend unterbunden, was die von der anderen Seite ebenfalls ständig in den Vordergrund gerückte Kreativität und die Innovation gefährde.

Mit der Entscheidung lege das Parlament "dem digitalen Teil der Kreativwirtschaft Steine in den Weg", moniert auch der Digitalverband Bitkom. Die Transformation etwa der Musik- oder der Filmindustrie werde damit "eher ausgebremst als gefördert". Der Zusammenschluss appellierte an den EU-Rat und die Bundesregierung, "in den nun anstehenden Verhandlungen die Entwicklung Künstlicher Intelligenz, die Relevanz von Plattformreichweite für neue Künstler und Kreative sowie die Meinungsfreiheit in den Blick zu nehmen und zu verteidigen". Der FDP-Digitalexperte Manuel Höferlin erinnerte Schwarz-Rot daran, im Koalitionsvertrag Upload-Filter als unverhältnismäßig abgelehnt zu haben. Die Bundesregierung müsse jetzt alles in ihrer Macht Stehende tun, "um diese staatlich angeordneten Zensurmaschinen zu verhindern".

Die Volksvertreter hätten dem Urheberrecht "einen gehörigen Tritt Richtung Steinzeit verpasst", ärgert sich der eco-Verband der Internetwirtschaft. Veraltete Geschäftsmodelle würden geschützt, das Internet werde "kaputt gefiltert". Mit dem eingeläuteten Paradigmenwechsel drohten eine "Vorabkontrolle von Inhalten und Zensurinfrastrukturen". Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) sieht mit der nur kosmetisch übertünchten Forderung nach Upload-Filtern ebenfalls eine Grenze überschritten und spricht von einem "unverhältnismäßigem Eingriff in die Meinungsfreiheit im Netz".

Auch das vorgesehene Verbot von Text- und Data-Mining für kommerzielle Zwecke erhitzt die Gemüter. Am Ende hätten die Partikularinteressen einiger weniger Fortschrittsverweigerer gesiegt, wetterte der Bundesverband Deutsche Startups unter anderem in diesem Zusammenhang. Die Abgeordneten verursachten einen "enormen Schaden für das freie Internet und für den Erfolg zukunftsweisender Technologien wie Künstlicher Intelligenz" (KI). Ganz ähnlich äußerte sich die "Software Alliance" BSA, der zufolge der angenommene Text im Widerspruch zur KI-Strategie der Kommission steht. (olb)