Ein BGH-Urteil schien Dashcams im Auto zu erlauben. Doch: Viele Dashcams filmen weiter illegal. Ein Test von c't und ADAC legte weitere Schwächen offen.
Dashcams sind jetzt erlaubt. So haben es viele verstanden, als der Bundesgerichtshof Mitte Mai urteilte, dass Dashcam-Videos in Fahrzeugen grundsätzlich als Beweismittel verwertbar sein können. Auch die Hersteller von Dashcams pappten fix "BGH-konform"-Aufkleber auf ihre kleinen Kameras, deren Aufnahmen beim Ermitteln der Schuldfrage helfen sollen. Nur: So richtig haben viele Hersteller das Urteil nicht verstanden.
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Damit droht Nutzern weiterhin Ärger bei der Verwendung, wie die c't für die aktuelle Ausgabe bei einem gemeinsamen Test mit dem ADAC herausgefunden hat. Die Analyse von neun Dashcams für Preise zwischen 17 bis 300 Euro zeigte noch zwei weitere Problemzonen, die den Nutzen von Dashcams begrenzen.
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Loopen allein reicht nicht
Das BGH-Urteil betont klar, das das anlasslose Dauerfilmen weiterhin aus DatenschutzgrĂĽnden nicht legal ist. Wie aber eine datenschutzkonforme Dashcam aussehen soll, hat der BGH nur grob skizziert: Die Kameras sollen nur beweisrelevante Dinge speichern und das auch nur in kurzen Schnipseln. Das schafft fĂĽr die Hersteller, aber auch die Benutzer eine unangenehme Grauzone.
Nur zwei von neun getesteten Kameras (Garmin Dashcam 55, Blackvue DR-750 S) löschen automatisch Aufnahmen umgehend, wenn die Sensoren der Kamera keine mögliche Unfallsituation erkennen – was sie im Übrigen mehr schlecht als recht mit Beschleunigungssensoren zu erkennen versuchen. Alle anderen Kameras zerteilen die Videos zwar in kurze Zeitabschnitte (Loops), überschreiben diese aber erst, wenn die Speicherkarte der Dashcam voll ist.
Malen nach Zahlen
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Ein grundsätzliches Problem bei den meisten Kameras ist, dass sie nur nach vorne filmen. Nur eines der getesteten Modelle (iTracker mini0906) brachte eine zweite Kamera fürs Heck mit. Alle filmen das Geschehen ums Auto nur in einem vergleichsweise kleinen Ausschnitt.
Bei den meisten, aber nicht allen Testkandidaten waren die Testaufnahmen tagsüber okay, wenn auch schlechter als das, was viele Actioncams bieten. Obwohl etliche Kameras mit 60 Bildern pro Sekunde filmen und somit mehr auswertbare Einzelbilder erzeugen könnten, beschränken sich die meisten auf 30 Bilder pro Sekunde. Nachtaufnahmen waren durchweg wenig brauchbar, Kennzeichen erschienen vielfach überstrahlt und Details waren zum großen Teil nicht mehr zu erkennen.
War da was?
Schon vor dem BGH-Urteil warb man für Dashcams oft mit einem Löschschutz für Aufnahmen. Abgesehen davon, dass sich dieser im Test als wenig wirksam erwies, haperte es bei den Kameras im Test ganz grundsätzlich daran, überhaupt einen Unfall zu erkennen und ihn mitsamt der Vorgeschichte zu sichern. Ausweichversuche und Vollbremsungen aus bis zu 100 Kilometern pro Stunde brachten etliche Kameras nicht dazu, Aufnahmen mit einem Löschschutz zu versehen. Bei zwei von neun Kameras waren selbst vom simulierten Unfall auf der Crash-Testanlage des ADAC keine Aufnahmen auf der Speicherkarte zu finden. Beinahe jede Kamera klappte überdies beim Crash wegen schlechter Halterungen nach oben.
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