Massenüberwachung: Gegner siegen dank Snowden-Enthüllungen in Straßburg
In einem Verfahren gegen die britische Massenüberwachung haben die Gegner in Straßburg gewonnen. Doch die Auseinandersetzung geht weiter.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat die inzwischen novellierte Praxis der anlasslosen Überwachung britischer und europäischer Bürger durch den britischen Geheimdienst GCHQ in weiten Teilen als grundrechtswidrig verurteilt. Drei Klägergruppen können sich über das deutliche Urteil zum sogenannten "Regulation of Investigatory Powers Act" (RIPA) freuen. Das Nachfolgegesetz, der "Investigatory Powers Act" (IPA), steht noch auf dem Prüfstand in Straßburg.
Klage folgte auf Snowden-Enthüllungen
In dem Urteil, das durch Edward Snowdens Enthüllungen zur Massenüberwachung möglich wurde, verurteilte eine siebenköpfige Kammer an dem Gerichtshof die britische Regierung deutlich. Geklagt hatten insgesamt drei Parteien, eine Gruppe um die britische NGO Big Brother Watch, eine Gruppe rund um die American Civil Liberty Union und Amnesty International sowie die Journalistin Alice Ross zusammen mit dem Bureau of Investigative Journalism.
Die britische Regierung muss sich laut den Straßburger Richtern Verletzungen von Artikel 8 (Privatheit) und Artikel 10 (Meinungs- und Pressefreiheit) ankreiden lassen. Lediglich die Klage wegen Artikel 14 (Diskriminierung) von nicht-britischen Überwachten wies das Gericht ab.
Im 200 Seiten starken Urteil heißt es unter anderem, dass weder bei der Auswahl der zur Zusammenarbeit mit den Agenten verpflichteten Provider noch bei der Filterung und Durchsuchung der Daten eine ausreichende Kontrolle vorgesehen war. Außerdem fehle es an Absicherungen bei der Auswahl von Verkehrsdaten, obwohl diese extrem aussagekräftig in Bezug auf die Gewohnheiten und Kontakte der Überwachten seien.
Zu tiefe Grundrechtseingriffe
Wegen dieser Versäumnisse entsprächen die geprüften Regelungen nicht den notwendigen rechtsstaatlichen Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und seien ungeeignet, die Grundrechtseingriffe auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen.
Beim Zugriff auf die Verkehrsdaten, die allerlei Behörden im Vereinigten Königreich ohne richterliche Anordnung offen stand, habe die britische Justiz kürzlich selbst die Verletzung europäischer Grundrechte fest gestellt, notierten die Straßburger Richter. Diesem Urteil könne man sich also anschließen – pikant daran ist, dass dieses Urteil gegen das Nachfolgegesetz IPA erging.
Zufrieden, aber weiter entschlossen
Die Kläger begrüßten das Urteil als wichtigen Schritt, nannten es aber allenfalls einen Etappensieg. Es gehe noch nicht weit genug, weil es Mittel der anlasslosen Überwachung nicht generell ausschließe, heißt es in von Liberty, Amnesty und Privacy International. Edward Snowden meint auf Twitter, dass Regierungen seit fünf Jahren behaupteten, die globale Massenüberwachung würde unsere Rechte nicht verletzen. Deswegen habe man sie durch alle Gerichte gejagt. Man solle nun nicht ihm danken, sondern allen, die nicht mit dem Kämpfen aufgehört haben.
Silkie Carlo von Big Brother Watch mahnte, dass das Nachfolge Gesetz IPA "eine noch größere Bedrohung der Bürgerrechte darstelle". Daher sei der Kampf nicht beendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim Europäischen Menschengerichtshof wie dem Europäischen Gerichtshof ist außerdem eine lange Liste von Klagen gegen jene Überwachungsgesetze in mehreren europäischen Ländern anhängig, die nach den Snowden-Enthüllungen erlassen wurden. (mho)