Digitalisierung: Bundesregierung will Weiterbildung fördern, ALG-Anspruch erleichtern

Die Weiterbildung von Beschäftigten, die von Umbrüchen im Arbeitsmarkt durch die Digitalisierung betroffen sind, soll stärker gefördert werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 28 Kommentare lesen
Arbeitsagentur, Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsamt
Lesezeit: 2 Min.

Automatisierung und Digitalisierung werfen seit einigen Jahren Schatten auf die sonst glänzende Arbeitsmarktentwicklung in der EU. Roboter könnten bald mehr berufliche Tätigkeiten verrichten als Menschen, neue Techniken führen zu mehr "atypisch Beschäftigten" wie Crowd- und Clickworkern in der "Gig Economy". Das Bundeskabinett will auf diese Entwicklungen jetzt reagieren und hat dazu den Entwurf für ein "Qualifizierungschancengesetz" auf den Weg gebracht. Beschäftigte, die vom Strukturwandel durch die Digitalisierung besonders stark betroffen sind, sollen damit künftig bei der Weiterbildung besser gefördert werden können. Die einschlägigen Beratungsmöglichkeiten bei der Bundesagentur für Arbeit will die Bundesregierung ausbauen.

heise jobs – der IT-Stellenmarkt

Zu Arbeitsplätzen und Stellenangeboten in der IT-Branche siehe auch den Stellenmarkt auf heise online:

Die Initiative, die noch den Bundestag und den Bundesrat passieren muss, kommt so Forderungen der Gewerkschaften teilweise nach. Sie ist ferner etwa auf Selbständige ausgerichtet, die verstärkt über Online-Plattformen wie Amazons "Mechanical Turk", Deliveroo, InnoCentive, Lieferando, LiveOps, Lyft oder Uber eher schlecht bezahlte Gelegenheitsjobs finden. Für sämtliche Arbeitnehmer, die häufig nur Beschäftigungen mit kurzer Dauer ausüben, will das Kabinett den Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtern. Davon profitieren sollen alle, die innerhalb von 30 Monaten auf Versicherungszeiten von 12 Monaten kommen. Bislang musste die Mindestzeit binnen 24 Monaten erfüllt werden.

Die Regierung will zudem den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung per Gesetz dauerhaft um 0,4 Prozentpunkte und per Verordnung um zusätzliche 0,1 Prozentpunkte befristet bis Ende 2022 senken. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bundesarbeitsagentur für Risiken und Krisen handlungsfähig bleibt und bei weiterhin guter Wirtschaftslage über eine Rücklage von 0,65 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verfügt. Ab Anfang 2019 läge der Arbeitslosenversicherungsbeitrag so bei 2,5 Prozent. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach von einer "ersten Antwort" auf die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Art und Weise, "wie wir arbeiten". Die EU-Kommission hat Ende 2017 bereits weitergehende Maßnahmen vorgeschlagen, um dem vielfach befürchteten digitalen Proletariat den Kampf anzusagen. (axk)