Cyberkommando: Regelwidrig 8 Millionen für externe Berater der Bundeswehr

8 Millionen Euro hat das Verteidigungsministerium für Beraterleistungen eines IT-Projekts ausgegeben und sich dabei unrechtmäßig aus Töpfen des Bundes bedient.

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(Bild: dpa, Oliver Berg/Archiv)

Lesezeit: 3 Min.

Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass das Bundesverteidigungsministerium Beraterleistungen in Höhe von 8 Millionen Euro für ein IT-Projekt der Bundeswehr im Zusammenhang mit dem im April 2017 in Dienst gestellten Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR) aus Etats abgerufen hat, die dafür nicht vorgesehen sind. Das berichtet Der Spiegel unter Berufung auf einen vertraulichen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs vom 07. August. Das Bundesverteidigungsministerium habe die Vorwürfe bestätigt. Der Bundesrechnungshof wolle nun prüfen, ob möglicherweise weitere Verstöße vorliegen.

Konkret geht es um das IT-Projekt der Bundeswehr "CIT Quadrat". Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Modernisierung der IT-Systeme der Bundeswehr, in die seit 2012 rund 350 Millionen Euro geflossen sein sollen. Wie Der Spiegel berichtet, habe das Verteidigungsministerium für ihr IT-Projekt zwischen März 2017 und Juni 2018 Beraterleistungen aus Mitteln des Bundes für die Einrichtung und Pflege von IBM-Software-Produkten der Ministerien angefordert.

Um langwierige und komplizierte Ausschreibungsverfahren zu umgehen, bestehen für die Anforderung solcher Beratungsleistungen durch die Ministerien Rahmenverträge mit verschiedenen Unternehmen. Diese Verträge umfassen auch Regelungen zu Zeitkonten. Ministerien können darüber schneller und einfacher auf externe Berater für spezifische Projekte zugreifen.

Das Bundesverteidigungsministerium habe sich für ihr IT-Projekt in Zusammenhang mit dem CIR der Bundeswehr aus Leistungen des Rahmenvertrages 20237 bedient, heißt es beim Spiegel. Das Verteidigungsministerium habe dabei Leistungen für "allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu den Bereichen IT-Strategie und IT-Management" abgerufen. Zu Unrecht, wie die Rechnungsprüfer feststellten, denn diese Leistungen seien mit dem Rahmenvertrag nicht abgedeckt. Deshalb habe das Verteidigungsministerium keine Berechtigung gehabt, sie abzurufen.

Im Prüfbericht des Bundesrechnungshofes heiße es: Das Verteidigungsministerium habe "gegen Vergaberecht verstoßen und diese Leistungen vergaberechtswidrig abrufen lassen." Wie dem Bericht der Rechnungsprüfer zu entnehmen sein soll, betraf dies Beratungsleistungen mit Tagessätzen in Höhe zwischen 900 und 1700 Euro.

Die Rechnungsprüfer bemängelten außerdem, dass das Bundesverteidigungsministerium in den letzten Jahren massiv auf externe Berater setze und dabei ausschließlich Leistungen aus den Rahmenverträgen beanspruche. Im Zusammenhang mit den Beratungsleistungen zum Cyberkommando der Bundeswehr sollen leitende Angestellte des Verteidigungsministeriums möglicherweise gezielt gegen die Vergabepraxis verstoßen haben.

Das Verteidigungsministerium hätte "häufig bestimmte Beratungsunternehmen sowie Einzelpersonen explizit" vorgegeben, heißt es in dem vertraulichen Prüfbericht. Da sich die Auftraggeber des Verteidigungsministeriums und die Beauftragten in den Beratungsfirmen mitunter persönlich kannten, soll nun geprüft werden, ob sich ein "Buddy-System" gebildet habe und Aufträge gezielt an einzelne Unternehmen vergeben wurden.

Das Verteidigungsministerium hat die Vorwürfe bestätigt und reagiert: Es sollen künftig keinerlei Leistungen mehr aus dem Rahmenvertrag 20237 für das IT-Projekt "CIT Quadrat" abgerufen werden. Zusätzlich wolle man das Verfahren zum Abrufen der Beraterleistungen untersuchen und bessere Kontrollen einführen.

Dem Haushaltsausschuss des Bundestags und der Opposition in Form der Grünen reicht das aber nach Angaben des Spiegel nicht. Sie wollen Aufklärung der Auftragsvergabe im Bundesverteidigungsministerium. (olb)