5G-Mobilfunkfrequenzen: Netzagentur nimmt Wünsche der Politik "sehr ernst"

Die Bundesnetzagentur will auf Wünsche bei der 5G-Frequenzvergabe eingehen. Die Versorgungsauflagen seien jedoch bereits das "wirtschaftlich Zumutbare".

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Bundesnetzagentur

(Bild: dpa, Fredrik von Erichsen)

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  • dpa

Der Beirat der Bundesnetzagentur hat sich mit der geplanten Versteigerung der Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G befasst. "Wir nehmen die Wünsche des Beirats sehr ernst und beziehen sie umfassend in unsere Entscheidungsfindung ein", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, nach der Sitzung am Montag. In dem 32-köpfigen Gremium sitzen je zur Hälfte Bundestagsabgeordnete und Vertreter aller Bundesländer. Ein Vetorecht hat der Beirat nicht.

Teile der Wirtschaft und der Kommunen bemängeln, dass die Netzagentur keine lückenlose Versorgung vorschreiben will. Der ländliche Raum dürfe beim Ausbau der neuen Mobilfunknetze nicht abgehängt werden, forderte der Deutsche Landkreistag. Auch die Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone und Telefónica sind nicht zufrieden. Sie kritisieren die geplanten Vergabebedingungen und verlangen mehr Investitionssicherheit. Das Bundeskartellamt hingegen forderte die Bundesnetzagentur auf, den Markt für weitere Netzbetreiber zu öffnen.

Nach dem Entwurf der Vergabebedingungen müssen die Netzbetreiber bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in Deutschland mit einer Datengeschwindigkeit von mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download versorgen. Bei den verbleibenden zwei Prozent handelt es um Haushalte in schwer zugänglichen Gebieten, meist im ländlichen Raum, wo sich der Ausbau für die Konzerne kaum rechnet.

Netzagentur-Chef Homann hatte bei der Veröffentlichung des Entwurfs gesagt, seine Behörde gehe mit ihren "Versorgungsauflagen an die Grenze des wirtschaftlich Zumutbaren und rechtlich Möglichen". Ab sofort können sich die Mobilfunkunternehmen und andere Markteilnehmer zu dem Entwurf äußern. Nach der nächsten Sitzung des Beirats am 26. November will die Präsidentenkammer der Netzagentur die endgültige Entscheidung treffen. (tiw)