Indiens oberstes Gericht segnet Biometriedatenbank Aadhaar ab

Das gigantische Projekt Aadhaar mit Daten zu mehr als einer Milliarde Indern ist nicht verfassungswidrig. Nur einzelne Aspekte kippte der Supreme Court jetzt.

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Indiens oberstes Gericht segnet Biometriedatenbank Aadhaar ab

(Bild: Marco Saroldi, Shutterstock.com)

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Das gigantische indische Identifikationsprogramm Aadhaar ist verfassungskonform, die zentrale Identifikationsnummer darf aber nicht zur Voraussetzung gemacht werden, um ein Bankkonto zu eröffnen, einen Mobilfunkvertrag abzuschließen oder zur Schule zugelassen zu werden. Das hat das höchste indische Gericht nach einem Mammutverfahren zu Datenschutzbedenken mit vier zu einer Stimme entschieden, berichtet The Hindu. Insgesamt gebe Aadhaar besonders den Marginalisierten Würde, das überwiege die Einschränkungen der Privatsphäre, urteilten die Richter.

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Aadhar ist ein Prestigeprojekt der indischen Regierung und sollte anfangs vor allem im Kampf gegen Korruption helfen, die Teilnahme war zuerst freiwillig. Verschiedene Daten zu einer Person werden darin mit einer individuellen Nummer zusammengeführt, weitere wie etwa Fingerabdrücke können ergänzt werden. In jüngster Zeit wurde ein Eintrag in der Datenbank in immer mehr Bereichen verpflichtend, etwa zur Abgabe der Steuererklärung oder sogar für Einkäufe ab einem bestimmten Betrag. Zuletzt waren auch immer wieder Datenlecks diskutiert worden, die vor allem Datenschutzaktivisten in ihrer Kritik bestärkte. So konnten Journalisten gegen Bezahlung auf die immense Datenbank zugreifen.

Die Richter folgten nun der Argumentation der Regierung, dass Aadhaar vor allem auch dem schwächsten Teil der Gesellschaft zugute kommen soll, indem es den Menschen eine Identität gibt. Sie erlaubten es der Regierung, auch weiterhin zu Steuererklärungen Aadhaar-Daten zu verlangen. Andererseits verwarfen sie aber eine Regelung, derzufolge Ermittlungsbehörden ohne richterlichen Beschluss auf Aadhaar-Daten zugreifen konnten. Schließlich forderten sie die Verantwortlichen auf, die vielen gesammelten Daten künftig besser zu schützen. (mho)