EU-Verwaltungsportal: Bürger müssen Behörden Auskünfte nur noch einmal geben

Der EU-Rat hat eine Verordnung angenommen, laut der ein "zentrales digitales Zugangstor" zu E-Government-Diensten eingerichtet werden soll.

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EU-Verwaltungsportal: Bürger müssen Behörden Auskünfte nur noch einmal geben

(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

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Der Verordnungsentwurf für ein zentrales europäisches Online-Verwaltungsportal hat die letzte größere Hürde passiert. Der EU-Ministerrat hat ihn am Donnerstag ohne weitere Aussprache abgenickt, nachdem sich Verhandlungsführer der Mitgliedsstaaten im Juni mit Vertretern des EU-Parlaments auf eine gemeinsame Linie geeinigt hatten. Die Verordnung muss damit nur noch unterzeichnet werden und tritt zwanzig Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Über das seit Mitte 2017 geplante digitale Zugangstor sollen Bürger und Unternehmen einfacher grenzüberschreitend auf E-Government-Dienste der Ämter in der gesamten EU zugreifen können. Einige "grundlegende Verwaltungsangebote", die in einem Mitgliedsland verfügbar sind, werden dabei künftig auch von Personen und Firmen anderer EU-Länder direkt nutzbar sein.

Bürger sollen EU-weit per Mausklick etwa einen Wohnsitznachweises, Studienbeihilfen oder eine Krankenversicherungskarte beantragen, ein Kraftfahrzeug zulassen, Rentenleistungen in Anspruch nehmen oder sich in Renten- und Krankenversicherungssysteme registrieren sowie akademische Titel anerkennen lassen.

Um die Bürokratie zu verringern, gilt für das Portal der "Grundsatz der einmaligen Erfassung". Bürger und Unternehmen sollen die gleichen Auskünfte gegenüber den öffentlichen Verwaltungen also nur einmal abgeben müssen. Der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli hatte anfangs bei diesem vorgesehenen "Once-only“-Prinzip noch Fragen rund um die Privatsphäre der Beteiligten aufgeworfen. Er zweifelte etwa die Vereinbarkeit mit den Prinzipien der Zweckbestimmung und der Datensparsamkeit an.

Das übergreifende Portal soll in das bereits bestehende Angebot "Ihr Europa" integriert werden mit einer speziellen neuen Nutzerschnittstelle, die in allen EU-Amtssprachen verfügbar ist. Das Interface werde "den uneingeschränkten Zugang zu Online-Verfahren in diskriminierungsfreier Weise gewährleisten", versprechen die EU-Staaten. Ein Grundprinzip sei es, dass ein Verfahren, das Bürgern eines Mitgliedsland zur Verfügung steht, auch von anderen EU-Staaten aus zugänglich sein soll. Der Betrieb werde durch technische Instrumente unterstützt, die von der EU-Kommission "in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Verwaltungen entwickelt werden".

Damit die betroffenen Behörden ausreichend Zeit zur Anpassung ihrer Systeme haben, gelten verschiedene Übergangsfristen. Je nach Sachverhalt müssen die Verfahren und Informationen binnen zwei bis fünf Jahren online verfügbar sein, nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist. Hierzulande haben Bund und Länder jüngst eine Beta-Version für einen E-Government-Portalverbund gestartet. Das Projekt dürfte auf Basis der neuen EU-Vorgaben schon bald deutlich erweitert werden müssen. (bme)