High-Tech-Schummelei bei Führerscheinprüfungen

Die theoretische Führerscheinprüfung scheint für einige unüberwindbar zu sein. Elektronik hilft beim Schummeln. Wer erwischt wird, hat kaum etwas zu befürchten.

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High-Tech-Schummelei bei Führerscheinprüfungen
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Von
  • Jens Albes
  • dpa
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Warum viel für die theoretische Führerscheinprüfung lernen, wenn es auch einfacher geht? "Wir haben etwas für dich, was dir helfen kann", verspricht ein Online-Shop auf seiner Internetseite. Weiter heißt es in holprigem Deutsch: "Mit unserer professionellen Kamera-Ausrüstung und Spy Ear Spicker System ist es möglich, einen Führerschein-Test oder Uni-Prüfung zu spicken, ohne dass es jemand bemerkt."

Arne Böhne vom TÜV Rheinland sagt: "Hochgerechnet auf Deutschland schätzen wir, dass rund 1600 solche Fälle pro Jahr bei Fahrerlaubnis-Prüfungen aufgedeckt werden. Vor 20 Jahren, als wir noch nicht diese ausgefeilte Technik hatten, gab es vielleicht nur ein Zehntel so viele Fälle." Hinzu komme heute eine hohe Dunkelziffer von nicht ertappten täuschenden Prüflingen – sie könnte jedes Jahr in die Tausende gehen.

Das ist die Masche: Eine Kamera im Knopfloch, winzig wie ein Stecknadelkopf, überträgt die auf einem Bildschirm auftauchenden Fragen an einen Hintermann draußen in einem Auto, dieser sagt die richtigen Antworten dem Prüfling über einen Mini-Ohrstöpsel vor.

Die Polizei im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfalen berichtete schon 2016 von einer jungen Frau, die mit dieser Methode aufflog, ohne dass ihre Spezialtechnik von außen sichtbar gewesen sei: "Der Ohrstöpsel steckte so tief im Ohr, dass dieser nur mittels der Hilfe eines HNO-Arztes entfernt werden konnte."

Immer wieder melden Polizeistellen in Deutschland aufgedeckte Manipulationen dieser Art, beispielsweise kürzlich in Hachenburg im Westerwald. Nachdem er aufflog, "konnte der 21-Jährige keine Frage mehr richtig beantworten", hieß es.

Der Vorsitzende des Fahrlehrerverbands Rheinland in Koblenz, Joachim Einig, geht von 500 bis 5000 Euro aus, die täuschende Prüflinge für das Equipment und die Komplizen mit den korrekten Antworten zahlen. Die Anbieter kassierten dieses Geld steuerfrei. Mehr als 1000 verschiedene Fragen seien in der Theorieprüfung möglich. "Davon kommen etwa 30 dran. Dafür gibt es eine Stunde Zeit."

Viel zu befürchten haben täuschende Prüflinge nicht: Ihr Vorgehen ist weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Der gelernte Fahrlehrer und Rechtsanwalt Böhne vom TÜV Rheinland in Köln sagt: "Diese Leute können maximal sechs Monate gesperrt werden vor der nächsten Prüfung." Diese könne mit besonderer Beobachtung und einzeln organisiert werden. Auch nicht strafbar machen sich Online-Shops, die die Übertragungstechnik anbieten.

Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände in Berlin, Dieter Quentin, verweist auf das Verkehrsrisiko, wenn dann Autofahrer unterwegs seien, ohne alle Regeln zu kennen. "Wir fordern, dass man hier einen Straftatbestand schafft."

Denkt der Bund darüber nach – oder zumindest über die Einstufung als Ordnungswidrigkeit? "Solche Überlegungen gibt es bislang im Bundesjustizministerium nicht. Inwieweit Täuschungen bei Prüfungen unter den jeweiligen konkreten Einzelfallumständen strafbar sind, hätten Staatsanwaltschaften und Gerichte zu beurteilen", teilt das Bundesjustizministerium in Berlin mit.

Die Sprecherin des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums in Mainz, Susanne Keeding, sagt, wenn solche Täuschungen strafbar würden, könnten rechtlich auch spickende Schüler in der Abiturprüfung zu Straftätern werden. Täuschende Fahranfänger in der Theorie hätten zudem immer noch die praktische Prüfung zu bestehen, wo die Kenntnisse der Verkehrsregeln ebenfalls gefragt seien. Darüber hinaus werde zwar die Technik zum Täuschen immer besser – ebenso aber die Technik zum Aufdecken der Schummelei.

Tatsächlich sammeln Prüfer heute oft die Handys aller Prüflinge ein und stellen sich einen Detektor auf den Tisch. "Der rettet aber nicht die Welt", sagt Anwalt Böhne vom TÜV Rheinland. "Der Detektor kann nicht alle Funkfrequenzen abdecken." Bei Störsendern spiele die Bundesnetzagentur nicht mit. Prüfer dürften Prüflinge auch nicht auf heimliche Technik am Körper untersuchen. "Dafür können wir höchstens die Polizei rufen", erklärt Böhne. Manchmal spaziere ein ertappter Fahranfänger mit Übertragungstechnik auch einfach aus der Prüfung. (olb)