DigiNetz-Gesetz: Regierung schwächt Initiative gegen "Glasfaser-Piraterie" ab

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Reform des Digi-Netz-Gesetzes beschlossen. Vom ursprünglichen Ansatz zum Schutz von Ausbauprojekten bleibt wenig übrig.

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Kabelverlegung

(Bild: dpa, Carsten Rehder)

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Der sogenannte Überbau von Breitbandanschlüssen mit einer damit verknüpften Doppelversorgung von Haushalten mit schnellem Internet ist in den Augen vieler Netzbetreiber einer der Gründe dafür, warum die weißen Flecken auf dem Versorgungsatlas kaum kleiner werden. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) startete daher im Sommer eine Gegeninitiative zur Novelle des "DigiNetz-Gesetzes". Von dem ursprünglichen Ansatz, gegen den sich unter anderem die Deutsche Telekom ausgesprochen hatte, ist in dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf aber nicht mehr viel übrig geblieben.

Das BMVI hatte in seinem Referentenentwurf noch eine recht breite Unzumutbarkeitsklausel vorgesehen. Sie sollte verhindern, dass ein bereits "geplantes Glasfasernetz" durch einen weiteren Anbieter mit eigenen, parallel mitverlegten Leitungen überbaut würde. In dem heise online vorliegenden Papier der Bundesregierung wird die vorgesehene Bestimmung zweifach eingeschränkt. Demnach sollen Behörden Bauanträge nun nur noch als unzumutbar ansehen "können", wenn ein Überbau droht. Vorher hatte es klipp und klar geheißen, dass derlei Ersuchen abzulehnen "sind".

Vergleichbar gravierend dürfte sich in der Praxis die zweite neue Hürde auswirken. Demnach soll die Unzumutbarkeitsbestimmung nur noch bei einem geplanten "öffentlich geförderten Glasfasernetz" greifen. Wer kein Geld vom Staat bezieht, fiele also generell nicht mehr unter den vorgesehenen Schutz vor Überbau. Als mit Steuergeldern beflügelt soll ein Netz auch erst dann gelten, wenn für das Projekt "ein Zuwendungsbescheid bekanntgegeben" oder ein "vorzeitiger Maßnahmenbeginn" abgesegnet wurde. Bis dahin kann es erfahrungsgemäß sehr lange dauern, sodass Fördergelder lange liegen bleiben.

Mit dem 2016 verabschiedeten DigiNetz-Normenwerk schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit, dass bei ohnehin geplanten Bauarbeiten, die ganz oder teils mit öffentlichen Mitteln durchgeführt werden, andere Netzbetreiber ihre Glasfaser mitverlegen können. Das soll "Synergieeffekte" freisetzen und das Verlegen von Lichtwellenleitern bis zum Haus oder zur Wohnung beschleunigen. Doch alternative Telekommunikationsanbieter beklagen seit Längerem, dass dieser Ansatz übers Ziel hinausschießt und sich vor allem die Telekom an Bauvorhaben von Wettbewerbern anhänge. Zuletzt hatte der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) neue Zahlen zu diesen "Fehlinvestitionen" durch Überbau veröffentlicht.

Weiterhin bleibt es auch bei der Auflage, dass die Netze anschließend offen sein müssen für andere Diensteanbieter. Dieses "Open-Access-Prinzip" allein dürfte aber kaum ein Unternehmen von einer Doppelverlegung von Glasfaser abhalten. Auch mit dem Referentenentwurf war zwar weiterhin unklar, was "öffentlich finanzierte Bauarbeiten" sind. Zumindest hätten damit aber auch kommunale Unternehmen wie Stadtwerke, in die Steuergelder fließen, prinzipiell in den Genuss eines Überbauschutzes kommen können. Nun soll dies nur noch möglich sein, wenn sie an einem konkreten staatlichen Breitband-Förderprogramm teilnehmen.

Der vom BMVI bislang offiziell unter Verschluss gehaltene Regierungsentwurf geht nun in den Bundesrat und den Bundestag, die dem Vorhaben noch zustimmen müssen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) beklagte, dass das Haus von Infrastrukturminister Andreas Scheuer (CSU) die vielfach kritisierte Praxis der buchstäblichen "Glasfaser-Piraterie" eigentlich schnell habe beseitigen wollen. Nun habe das Kabinett dieses Anliegen mit seinem Gesetzentwurf "deutlich aufgeweicht". Ein Über- oder Doppelausbau sei aber "volkswirtschaftlich höchst unvernünftig", es sollte zu einem Wettbewerb auf dem Netz und nicht vorrangig zu einem Kampf um Infrastrukturen kommen.

Auch in Kreisen anderer alternativer Anbieter herrscht Unmut über den Regierungsbeschluss. Die Sorge geht um in der Branche, dass dem Überbau nun kaum mehr ein effektiver Riegel vorgeschoben werden kann. Die Telekom dürften die Neuerungen dagegen freuen; sie hatte angesichts des Referentenentwurfs befürchtet, dass damit 20 Jahre nach der Marktliberalisierung "neue Gebietsmonopole entstehen" könnten. Private Investoren dürften nicht von der Möglichkeit ausgeschlossen werden, Kabel mit zu verlegen, nur weil zumeist kommunale Unternehmen bereits eigenes Interesse angemeldet hätten. Ganz ähnlich äußerte sich jetzt der Digitalverband Bitkom, in dem die Telekom Mitglied ist. (tiw)