Bundesrat bringt Schadenersatz bei lahmem Internet ins Spiel

Kunden sollten den Preis mindern können, wenn die Leistung deutlich von der vertraglichen Downloadrate abweicht, meinen die Länder.

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DSL-Router

(Bild: dpa, Frank Rumpenhorst/Archiv)

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Der Bundesrat ärgert sich darüber, dass Kunden von Internetprovidern "in vielen Fällen die vertraglich zugesicherte maximale Datenübertragungsrate nicht einmal ansatzweise zur Verfügung gestellt bekommen". Die Bundesregierung soll daher prüfen, ob gesetzliche Vorgaben helfen könnten, um dieses Übel abzustellen und mehr Transparenz über den zu erwartenden Leistungsumfang nach einem Vertragsabschluss für schnelles Internet zu gewährleisten.

Ins Spiel gebracht hat die Länderkammer dabei am Freitag etwa die Möglichkeit für Verbraucher, den Preis für einen Anschluss mindern zu können, wenn die verfügbare Bandbreite deutlich hinter der vereinbarten Datenübertragungsrate zurückbleibt. Dieses Kriterium sei erfüllt, wenn "weniger als 90 Prozent der vertraglich vereinbarten normalen" Internetgeschwindigkeit erreicht würden. Bei "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen" beim Online-Tempo "oder bei anderen Dienstqualitätsparametern von Internetzugangsdiensten könnten der Entschließung zufolge auch "pauschalierte Schadenersatzansprüche" erwogen werden.

Ferner schlägt der Bundesrat vor, dass Anbieter Kunden künftig vor Vertragsabschluss über die tatsächlich realisierbare Breitband-Geschwindigkeit "anhand von Vergleichsberechnungen mit vergleichbaren Anschlüssen im selben Einzugsgebiet aufklären" sollten. Die Breitbandmessungen der Bundesnetzagentur könnten dabei "als Grundlage für eine widerlegbare Vermutung einer nicht vertragskonformen Leistung des Anbieters von Internetzugängen dienen". Ferner liebäugeln die Länder damit, die Eingriffsmöglichkeiten bei Schummeleien mit der Bandbreite auszubauen bis hin "zur Verhängung von Bußgeldern".

Seine Initiative begründet der Bundesrat damit, dass die Breitbandversorgung "mit Blick auf die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands" essenziell sei. Der Erfolg der Ausbaumaßnahmen müsse sich nun daran messen lassen, welche Internetgeschwindigkeit "tatsächlich ankommt". Die erhaltene Bandbreite sei nach Daten der Bundesnetzagentur oft "deutlich niedriger als die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate", beklagen die Länder. So erhielten laut Ergebnissen der aktuellen Breitbandmessung 28,4 Prozent der Nutzer weniger als die Hälfte dieser vorgesehenen Leistung. Es sei inakzeptabel, dass Telekommunikationsunternehmen dafür "keine Konsequenzen zu befürchten haben".

Der Bundesrat hält es für an der Zeit, dass die Bundesregierung rechtlich nachsteuert. Dabei sollte die Effizienz neuer Instrumente zum Verbraucherschutz in diesem Bereich wie etwa die Option, eine Schlichtungsstelle anzurufen oder ein neues Messwerkzeug der Bundesnetzagentur zu nutzen, ermittelt und gegebenenfalls einbezogen werden. Mit dem Appell muss sich Bundeskabinett nun befassen, eine zeitliche Frist dafür gibt es aber nicht. Den Titel des ursprünglichen hessischen Antrags für die Entschließung, wonach die Länder ein "scharfes Schwert gegen lahmes Internet" verlangen sollten, schwächten die Entscheider im Plenum ebenso ab wie die konkreten Forderungen. (vbr)