Polizei postet Demo-Fotos im Internet und wird verklagt

Mit der Veröffentlichung von Fotos eines Demonstrationszuges in den sozialen Medien hat sich die Polizei in Essen die Klage von zwei Teilnehmern eingehandelt.

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Polizei postet Demo-Fotos im Internet und wird verklagt

(Bild: pixabay.com)

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Von
  • dpa

Die einen wollten über ihre Arbeit berichten, die anderen fühlten sich dadurch in ihren Grundrechten verletzt: Ein Streit um Fotos von Demonstranten auf der Facebook-Seite der Essener Polizei beschäftigt am Dienstag das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Geklagt haben ein Teilnehmer sowie der Versammlungsleiter einer Demonstration des Bündnisses "Essen stellt sich quer", die sich im Mai gegen eine rechte Kundgebung stellte. Die Kläger wollen, dass das Gericht die Polizei bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit bei solchen Einsätzen in ihre Schranken weist. Sie sehen die Versammlungsfreiheit und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Polizisten hatten während der Demo fotografiert und diese Fotos bei Facebook und Twitter hochgeladen. Nach Worten von Polizeisprecher Ulrich Faßbender sei es den Mitarbeitern der Pressestelle darum gegangen, den Einsatz öffentlich zu begleiten. So vermeldeten sie in den sozialen Medien, dass es ein Bürgertelefon gebe, wo durch die Demozüge der Verkehr eingeschränkt sei und wann die Teilnehmer beider Kundgebungen sich in Bewegung gesetzt hätten. Das bebilderten sie mit "Übersichtsaufnahmen der Demonstranten" wie Faßbender es nennt. "Nur mit der Lupe kann man da einzelne Menschen drauf erkennen."

Doch die Demonstranten gingen mit einer Klage gegen das Fotografieren und die Veröffentlichung vor – aus mehreren Gründen, wie ihr Anwalt Jasper Prigge erläutert. Die Beamten mit Kamera in der Hand wirkten abschreckend und griffen so in die Versammlungsfreiheit ein: "Die Teilnehmer sehen ja nur, dass sie von uniformierten Polizeibeamten gefilmt werden und wissen nicht, wozu die Aufnahmen verwendet werden". Das Versammlungsrecht erlaubt der Polizei Filmaufnahmen nur unter sehr strengen Vorgaben, etwa wenn erhebliche Straftaten befürchtet werden.

Einen zweiten Eingriff in die Grundrechte sieht Prigge durch die Veröffentlichung. So seien seine Mandanten nicht gefragt worden, ob sie mit dem Zeigen der Fotos bei Facebook oder Twitter einverstanden sind. Zudem werfe der Streit die Frage auf, was Polizisten in den sozialen Medien eigentlich berichten sollen. "Die Polizei nimmt zunehmend eine presseähnliche Rolle ein", sagt Prigge. "Da muss man schon fragen, wo eigentlich die Grenze ist."

Die Polizei ist dagegen der Auffassung, keinen Fehler gemacht zu haben und erhofft sich durch das Gerichtsverfahren Rechtssicherheit bei ihrer Arbeit im Internet. Vorsorglich hat sie auf Anweisung des Innenministeriums die Bilder inzwischen aus dem Netz genommen. Aber, dass Fotos von Polizeieinsätzen gepostet würden, sei keine Ausnahme. Was das Auftreten der Presse-Polizisten bei Demos betrifft, habe man inzwischen reagiert: Die Beamten tragen gelbe Warnwesten mit der Aufschrift "Social Media Team", damit jeder wisse, warum sie fotografierten. Nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Gelsenkirchen wollen die Richter ein Urteil in dem Fall sprechen. (tiw)