Gericht: Presseteam der Polizei darf bei Demos nicht fotografieren

Zwei Teilnehmer einer Demo hatten dagegen geklagt, dass sie abgelichtet worden waren. Vor Gericht bekamen sie nun Recht.

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Gericht: Presseteam der Polizei darf bei Demos nicht fotografieren

(Bild: pixabay.com)

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  • dpa

Die Polizei darf bei Demonstrationen nicht zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit Fotos von Teilnehmern machen. Das stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag in einem Streit über Fotos eines Demonstrationszuges klar, die die Polizei Essen während einer Kundgebung eines linken Bündnisses im Mai gemacht und auf Facebook und Twitter veröffentlicht hatte.

Zwei Teilnehmer hatten dagegen geklagt, dass sie abgelichtet worden waren – wenn auch in größerer Gruppe. Schon dass die Polizei bei der Demo für die Demonstranten wahrnehmbar fotografiert hatte, sei rechtswidrig, urteilten die Richter. Es dürfe bei Kundgebungen erst gar nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen.

Fotografierende Polizeibeamte könnten einschüchternd wirken und Demonstranten von der Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit abhalten. Daran ändere auch eine Weste mit der Aufschrift "Social-Media-Team" nichts, wie der Klägeranwalt Jasper Prigge auf Twitter schreibt. Das Gericht habe zudem auf Verfahren in Asylsachen hingewiesen, in denen Betroffene in ihren Herkunftsstaaten eine polizeiliche Registrierung der Teilnahme an Versammlungen befürchten müssten. Dem stehe die Versammlungsfreiheit entgegen.

Die Polizei hatte die Aufnahmen damit begründet, sie wolle die Bevölkerung transparent und "am Puls der Zeit" über ihre Arbeit informieren, wie dies auch vom Innenministerium in NRW gefordert sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (anw)