Diesel: Bundesregierung beschließt Eckpunkte zu Nachrüstungen und Fahrverboten

Das Bundeskabinett hat Details zum geplanten Maßnahmenpaket für "saubere Luft" und Fahrverboten für Diesel verabschiedet.

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Diesel: Bundesregierung beschließt Eckpunkte zu Nachrüstungen und Fahrverboten

(Bild: dpa)

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Die Bundesregierung hat nun Eckpunkte für ihr Konzept für "saubere Luft" und zur "Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten" beschlossen. Darin heißt es unter anderem, auf Bitten der Kommunen wolle die Bundesregierung einheitliche Regeln erarbeiten. Diese werde sie mit einer Reform im Bundes-Immissionsschutzgesetz nun zügig vorlegen. Dies vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass "Verkehrsbeschränkungen" für Dieselfahrzeuge mit erhöhtem Schadstoffausstoß "zulässig sind und geboten sein könnten".

Einschränkungen und Fahrverbote sollen laut dem Beschluss "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen der Wert von 50 mg Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft "im Jahresmittel" überschritten worden sei. Die Regierung geht dabei davon aus, dass 15 deutsche Städte diesen Grenzwert nicht einhalten können. Dieselautos mit der Schadstoffklasse Euro 6 sollen ganz ausgenommen werden, Fahrzeuge der Klassen Euro 5 und 5, wenn sie weniger als 270 mg Stickstoffoxide pro Kilometer ausstoßen.

Sattelfest dürfte dieser Ansatz aber nicht sein. So hat das Verwaltungsgericht Mainz gerade entschieden, dass sich die Stadt ähnlich wie Hamburg, Berlin oder Stuttgart auf Diesel-Fahrverbote vorbereiten müsse. Die Verwaltung hatte zuvor zugesichert, einen Grenzwert von 40 mg je Kubikmeter Luft im Zentrum bis Ende 2019 einhalten zu können, was unter dem Limit des Bundeskabinetts liegt.

Für Hardware-Nachrüstungen von privaten Diesel-Pkw in den ausgemachten 15 besonders belasteten Städten sieht die Regierung vor, dass das Bundesverkehrsministerium "unverzüglich" spätestens bis Anfang 2019 neue rechtliche und technische Vorschriften schafft. Das Kabinett erwartet dabei, dass die Kosten für das Umrüsten von Euro-5-Diesel-PKW "von den jeweiligen Automobilherstellern einschließlich des Einbaus übernommen werden". Voraussetzung soll sein, dass die Technik verfügbar und geeignet sei, den Stickoxidausstoß auf weniger als 270 mg pro Kilometer zu reduzieren.

Der Bundesrat hatte zuvor verbindliche Nachrüstungen auf Herstellerkosten gefordert. Die Autohersteller stehen dem Konzept insgesamt sehr skeptisch gegenüber und wollen teils lieber Prämien für den Kauf sauberer Fahrzeuge zahlen.

Das Verkehrsressort soll zudem eine spezielle Förderrichtlinie zur Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen etwa der Straßenreinigung und Müllabfuhr sowie von Handwerker- und Lieferfahrzeugen erarbeiten und noch 2018 veröffentlichten. Mit einer Förderquote von 80 Prozent will der Bund hier die betroffenen 15 Städte unterstützen. Im Straßenverkehrsgesetz soll das Verkehrsministerium zudem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Vollzug des Maßnahmenpakets "über einen Zugriff der Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters erfolgen kann". Für Kritiker ist die Regierung mit ihrem Plan längst nicht weit gesprungen. (anw)