US Copyright Office: DRM darf für Reparaturen umgangen werden

In den USA ist es künftig legal, den Kopierschutz elektronischer Geräte zu knacken, um etwa sein Smartphone, Auto oder den vernetzten Kühlschrank zu reparieren.

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US Copyright Office: DRM darf für Reparaturen umgangen werden

Library of Congress

(Bild: Pixabay)

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Nach neuen Vorgaben des Copyright Office der Bibliothek des US-Kongresses dürfen technische Kopierblockaden legal ausgehebelt werden. Zulässig wird es demnach erstmals, Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) zu umgehen, um ein rechtmäßig erworbenes elektronisches Gerät oder ein IT-System reparieren zu können. Die neuen Nutzerfreiheiten gelten etwa für Smartphones, Autos oder vernetzte Geräte im Haushalt wie Kühlschränke, smarte Lautsprecher oder Fernseher.

Bislang war es in den USA nur erlaubt, die Firmware von Traktoren zu hacken mit dem Ziel, Schäden oder Fehlfunktionen daran auszubessern. Nun gilt das Recht etwa auch für Verbraucherelektronik und es bezieht sich auf sämtliche integrierte Hard- oder Software, die den Zugriff auf ein defektes oder wartungsbedürftiges Gerät erschweren soll. Das Knacken von DRM wird ausdrücklich auch erlaubt, um den regulären Betrieb eines elektronischen Produkts entsprechend den originalen Spezifikationen aufrechterhalten zu können. Eingeschlossen ist laut Experten etwa auch das Recht, zu den ursprünglichen Fabrikeinstellungen zurückzugelangen.

Einen Anspruch auf eine tatsächliche Reparaturmöglichkeit schließen die gewährten Ausnahmen vom gesetzlich festgeschriebenen Verbot, DRM zu umgehen, nicht ein. Apple kann also weiterhin etwa einen "Kill-Switch" in seine neuen MacBook-Pro-Modelle einbauen, der verhindert, dass die Geräte nach einer unautorisierten Reparatur weiterhin funktionieren. Die dafür eingesetzte Software darf ein Kunde aber künftig aushebeln, wenn er technisch dazu in der Lage ist. Generell rüsten immer mehr Gerätehersteller auf der DRM-Seite hoch, was den Wettlauf mit Hackern verschärft hat.

Der Beschluss des Copyright Office hilft auch nicht weiter, wenn ein Produzent eine Reparatur nur mit Originalteilen zulassen und billige Ersatzimporte ausschließen will. Das "Recht auf Reparatur", das Aktivisten gerichtlich einzuklagen suchen, lässt also noch etwas auf sich warten. Eine erweiterte Grundlage dafür besteht nun aber.

Die Abteilung der "Library of Congress" setzt derzeit alle drei Jahre neue Ausnahmen vom rechtlichen DRM-Schutz fest, der im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verankert ist. Parallel kann sie einmal gewährte Nutzerfreiheiten, die in Europa nur der Gesetzgeber beschließen kann, auch nach Protesten der Rechteverwerter wieder aufheben.

Dieses Mal hat das Copyright Office die "Schrankenrechte" aus 2015 und 2012 weitgehend aufrechterhalten. Sie erstrecken sich etwa auf Möglichkeiten, für gewisse Zwecke wie den Unterricht den Kopierschutz von Videos oder generell SIM-Locks sowie andere Sperren von Mobiltelefonen aufzuheben (Jailbreaking), Zugriffschranken für Kfz-Software zu knacken oder alternative Fertigungsstoffe in 3D-Druckern einzusetzen. Patienten dürfen weiterhin die drahtlosen Übertragungen ihrer eigenen medizinischen Implantate oder der damit verbundenen Überwachungssysteme abfangen und speichern.

Erweitert hat das Copyright Office die Optionen für Archive, Bibliotheken oder Museen, legal erworbene Computerspiele wieder zum Laufen zu bringen. Diese umfassen nun auch Multiplayer-Games wie Everquest oder World of Warcraft. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Einrichtungen auch eine rechtmäßig erworbene Kopie des Servercodes des Spiels haben, was sich oft als größere Hürde erweisen dürfte. Auch das "Multi" ist relativ zu sehen: Gespielt werden darf nur von Besuchern oder Mitarbeitern vor Ort in einem lokalen Netzwerk, nicht übers Internet. Für Hobby-Archivare gelten die Ausnahmen zudem nicht.

Die überarbeiteten Regeln sind am Freitag im US-Bundesregister veröffentlicht worden. Sie treten am 28. Oktober in Kraft. Kritiker des obskuren Verfahrens bemängeln, dass es jedes Mal zu einem Lobbykampf kommt, bis die Ausnahmen wieder eine Zeit lang feststehen. Die langfristige Arbeit öffentlicher Stätten etwa zur Bewahrung des kulturellen Erbes oder der Medienvielfalt werde damit erschwert. (anw)