5G: Seehofer fordert Änderung der Vergaberegeln

Der Bundesinnenminister sieht Bewohner ländlicher Gebiete durch die Ausschreibungsregeln für das 5G-Netz benachteiligt und verlangt Nachbesserungen.

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5G: Seehofer fordert Änderung der Vergaberegeln

(Bild: dpa, Carsten Rehder)

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  • dpa

Bundesinnenminister Horst Seehofer verlangt, dass die Ausschreibungsregeln für das neue digitale Mobilfunknetz 5G nachgebessert werden, wie der Spiegel berichtet. Mit den bisherigen Vergabekriterien ließen sich keine gleichwertigen Lebensverhältnisse in Deutschland herstellen, wie sie der Koalitionsvertrag verlange, schrieb der CSU-Vorsitzende an den Präsidenten der zuständigen Bundesnetzagentur. Nach derzeitigem Plan wären stattdessen 15 bis 20 Prozent der Fläche der Bundesrepublik nicht mit schnellen 5G-Verbindungen versorgt, insbesondere ländliche Regionen würden leer ausgehen.

Seehofer liegt mit seiner Forderung auf einer Linie mit einer Gruppe von Unionsabgeordneten, die ebenfalls befürchten, dass Bewohner ländlicher Regionen bei der Frequenzvergabe für die neue Mobilfunkgeneration 5G vernachlässigt werden. Zuvor hatte bereits sein Parteikollege, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Nachbesserungen bei den geplanten Regeln zur Vergabe der Frequenzen im neuen Mobilfunkstandard 5G gefordert.

Eine Gruppe von 25 Abgeordneten fordert im Interesse der Chancengleichheit "5G-Ausbau gerade auf dem Land".

(Bild: CDU7CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag)

Initiiert wurde die Aktion für den 5G-Ausbau auch auf dem Lande von den Abgeordneten Axel Knoerig, Peter Bleser, Astrid Grotelüschen, Carsten Müller und Stefan Rouenhoff. Nach Informationen der dpa haben bereits mehr als 25 Mitglieder der Fraktion unterschrieben. Sie fordern sie den CDU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus nach Informationen der dpa auf, sich für eine flächendeckende 5G-Versorgung und damit für gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Land und in der Stadt einzusetzen. Das sei auch Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands, heißt es in dem Papier.

Die Auktion zur Vergabe der 5G-Frequenzen ist für 2019 geplant. Der Entwurf der Vergabebedingungen sieht bisher keine flächendeckende Versorgung vor. Mobilfunkanbieter wären demnach nur verpflichtet, bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte mit einem schnellem Netzzugang zu versorgen, das heißt mit 100 Megabit pro Sekunde im Download. (dwi)