Überwachungstechnik: EU-Rat und Bundesregierung gegen strenge Exportregeln

Die von der EU-Kommission geplanten schärferen Vorgaben zur Exportkontrolle von Spähtechnik drohen im Ministerrat Schiffbruch zu erleiden.

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Überwachungstechnik: EU-Rat und Bundesregierung gegen strenge Exportregeln

(Bild: EU-Kommission)

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2015 versuchte die Bundesregierung unter dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) noch, international Vorreiter der stärkeren Ausfuhrkontrolle von Überwachungstechnik zu sein. So preschte sie mit einer Genehmigungspflicht für Systeme zum Abhören der Telekommunikation und zur Vorratsdatenspeicherung vor. In den Verhandlungen über den Entwurf für eine Reform der Verordnung für den Export von Gütern, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können (Dual Use), nimmt Berlin dagegen zumindest eine zweifelhafte Rolle ein.

Die Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen (RoG) wirft der Bundesregierung vor, die laufenden Brüsseler Gespräche im Ministerrat zu nutzen, "um Wünsche der deutschen Industrie zu erfüllen" und die zunächst selbst mit vorangetriebene Initiative der EU-Kommission für die neuen Exportregeln zu unterlaufen. Berlin werde so bei den geplanten stehenden Vorschriften "zum menschenrechtlichen Schutz vor Überwachung" geradezu "ausgetrickst", kritisiert RoG. Um ihre Kritik zu untermauern, hat die Organisation am Montag mehr oder weniger vertrauliche Verhandlungsdokumente mit Positionen und Einschätzungen der Bundesregierung gemeinsam mit Netzpolitik.org veröffentlicht.

Mit dem Vorhaben der Kommission, das das EU-Parlament Anfang des Jahres im Kern unterstützte, soll es autoritären Regimes schwerer fallen, ihre Bürger und insbesondere Aktivisten mit europäischer Überwachungstechnik etwa von FinFisher alias Gamma Group oder Trovicor auszuspionieren. Die EU-Kommission brachte dafür eine Catch-all-Kontrollvorschrift ins Spiel. Demnach sollen mit der überarbeiteten Verordnung jenseits von Gütern, die auf einer speziellen Liste stehen, alle Dual-Use-Produkte genehmigungspflichtig werden, wenn damit Menschenrechte wie die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit oder der Schutz der Privatsphäre verletzt werden könnten.

Diese Klausel war vor allem dem Bund der deutschen Industrie (BDI) ein Dorn im Auge, sodass er dafür warb, sie ganz aus dem Verordnungsentwurf zu streichen. Wie die nun publizierten Protokolle zeigen, brachte die Bundesregierung daraufhin zusammen mit Frankreich gleich in die erste Debatte im Rat ein Papier ein, laut dem es "keinen Bedarf" für eine weitere Catch-all-Bestimmung gebe. Beide Länder konnten damit die Mehrheit der Vertreter der Mitgliedsstaaten hinter sich bringen.

Parallel setzte sich Deutschland dafür ein, die Liste der von der Exportkontrolle betroffenen Güter auszuweiten. Diesen Vorschlag lehnten aber insbesondere Schweden, Finnland und Großbritannien entschieden ab, sie zogen auch Italien und Polen auf ihre Seite. Die vor den Kopf gestoßenen deutschen Diplomaten bezeichneten dies als "besonders bedauerlich" und mussten einräumen, dass der Rat in dieser Frage "gespalten" sei. Mittlerweile stehen auch die Ansätze der Kommission, Herstellern von Spähsystemen mehr Sorgfalts- und Transparenzpflichten aufzuerlegen, im Ministergremium auf der Abschussliste.

Damit dürfte Deutschland in der entscheidenden Sitzung im Rat im November, auf der die Regierungsvertreter ihre Position abstecken, weitgehend isoliert dastehen. Die zentralen Korrekturvorschläge von Kommission und Parlament zum Schutz von Menschen vor illegaler Überwachung würden so höchstwahrscheinlich "entweder abgeschafft oder völlig verwässert", befürchtet RoG. Die Organisation hat daher eine Petition gestartet, wonach die Bundesregierung in der verbleibenden Zeit ihr Gewicht in die Waagschale werfen und "zumindest retten" soll, "was noch zu retten ist". Zugleich beklagt RoG, dass das politische Mandat, das Gabriel seinen Beamten aufgegeben hatte, offensichtlich nicht erfüllt worden sei. (anw)