Friseur vs. Facebook: Netzwerk muss 50.000 Euro zahlen

Ein Friseur wollte nicht akzeptieren, dass Facebook für sein Geschäft ungewollt Werbung macht. Er zog vor Gericht – und gewann: Facebook muss nun zahlen.

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Facebook-Datenskandal

(Bild: dpa, Dominic Lipinski/PA Wire)

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Gezim Ukshini aus Hannover ist nicht bei Facebook angemeldet und trotzdem war sein Friseurgeschäft mit einer Seite im sozialen Netzwerk vertreten. Diese ungewollte Werbung mochte der Friseur jedoch nicht hinnehmen: Er klagte gegen das US-Unternehmen – und gewann. Facebook muss nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro an Niedersachsens Landeskasse zahlen.

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hatte bereits im Dezember 2016 entschieden, dass Facebook die Persönlichkeitsrechte des Friseurs Gezim Ukshini verletzte. Dieser hatte vor zwei Jahren entdeckte, dass sein Geschäft bei Facebook mit einer Seite vertreten ist, die Ukshini aber nie eingerichtet hatte. Dabei handelte es sich offenbar um eine sogenannte "nicht verwaltete Seite", die Facebook etwa für Geschäfte automatisch anlegt. Das passiert, wenn "beispielsweise jemand einen Ort besucht, der keine Seite hat", schreibt Facebook auf einer Hilfeseite. "Es kann auch eine Seite aus einem Wikipedia-Artikel erstellt werden." Und so gab es eben auch vom "Coiffeur Sultan" in Hannover eine Seite auf Facebook.

"Dort waren Fotos meines Ladens abgebildet und Daten wie beispielsweise meine Telefonnummer, das wollte ich nicht", erklärt der betroffene Friseur gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ). Auf der Facebook-Seite tauchten außerdem die Konkurrenten von Ukshini auf.

Er hätte einen Facebook-Account eröffnen müssen, um die "nicht verwaltete Seite" zu beanspruchen und zu löschen. Aber das wollte der Friseur nicht: "Ich will mit diesem Netzwerk nichts zu tun haben", sagte er der HAZ. Seiner Bitte, die Seite zu löschen, kam Facebook nicht nach. Also ging Ukshini vor Gericht, das ihm Recht gab.

Doch Facebook reagierte nicht auf das Urteil und auch die ungewollte Seite des Friseurs blieb zunächst online. Deshalb folgte Ende 2017 eine Zwangsvollstreckung: Facebook wurde verurteilt, ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro an die Landeskasse zu überweisen. (Als Alternative könnte der zuständige Chef von Facebook Irland für zehn Tage in Ordnungshaft gehen.) Im Februar dieses Jahres wies das Landgericht einen Einspruch von Facebook ab, außerdem scheiterte das soziale Netzwerk nun auch mit seiner Berufung beim Oberlandesgericht Celle. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Seite des Coiffeurs ist inzwischen verschwunden, das Geschäft taucht nur noch als "Ort" auf. Landgerichtssprecher Hans-Christian Rümke meint laut HAZ, dass der Sieg des Friseurs gegen Facebook "durchaus etwas Besonderes" ist. (dbe)