Napster-Verfügung: Die letzten Stunden ohne Sperre

Das kalifornische Bezirksgericht gibt der Musiktauschbörse noch fünf Tage, um den Download urheberrechtlich geschützter Dateien zu unterbinden.

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Von
  • Volker Zota

Schneller als Napster lieb sein dürfte hat Richterin Marilyn Hall Patel vom Bezirksgericht Nord-Kalifornien die vom Berufungsgericht geforderte, geänderte einstweilige Verfügung gegen die MP3-Tauschbörse verkündet. Sie untersagt Napster vorläufig, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verbreiten beziehungsweise zum Download anzubieten. Die Tauschbörse muss ihren Dienst "innerhalb des für Napster möglichen Rahmens" kontrollieren.

Allerdings entsprach Patel am heutigen Dienstag überraschenderweise ausdrücklich dem Vorschlag Napsters, dass sich Tauschbörse und Musikindustrie die Arbeit bei der Feststellung von Copyright-Verletzungen teilen müssen. Demnach sollen die Plattenlabel den Betreiber von Napster den Songtitel, den Künstler und zusätzlich auch die entsprechenden Dateinamen mitteilen sowie einen Nachweis erbringen, dass das jeweilige Label die Rechte an der Aufnahme besitzt. Beide Seiten müssen angemessene Schritte zur Erkennung von Stücken der Künstler einleiten und sicherstellen, dass die betroffenen Dateien tatsächlich Urheberrechtsverletzungen darstellen.

Hat ein Plattenlabel Napster auf eine Urheberrechtsletzung hingewiesen und ist diese bestätigt, hat die Tauschbörse drei Werktage Zeit, um die jeweiligen Dateien aus dem Suchindex zu entfernen oder die Aufnahme entsprechender Dateien in den Index beim Anmelden der User zu blockieren. Darüber hinaus muss Napster den Tausch dieser Dateien unterbinden. Außerdem räumte Patel die Möglichkeit ein, in einer Art "Vorabindizierung" Napster auf neue Songs (inklusive Veröffentlichungstermin) hinzuweisen, um der Tauschbörse die Gelegenheit zu geben, Songs zu blockieren, bevor diese überhaupt auf dem Markt erscheinen. Napster müsse in diesem Fall selbst die Last tragen, die zugehörigen MP3-Dateien zu identifizieren.

Sollten sich bei der "Zusammenarbeit" von Napster und Musikindustrie Unstimmigkeiten ergeben, dürfen diese dem Gericht zu Gehör gebracht werden, befreien beide Parteien jedoch nicht von der getroffenen Entscheidung. Patel gab Napster fünf Tage Zeit, die nötigen Schritte einzuleiten und der Anweisung des Gerichts Folge zu leisten. (vza)