Mängel an fast allen Billiggeräten aus dem Internet

Kampfpreise für Haus- und Gartengeräte im Internet locken Käufer an, doch viele Produkte haben erhebliche Sicherheitsmängel.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 230 Kommentare lesen
Mängel an fast allen Billiggeräten aus dem Internet

(Bild: VDE / Hannibal)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • dpa

Die Kaffeemaschine gibt einen Stromschlag, der Rasentrimmer schädigt das Gehör: In einer Stichprobe von billigen Elektrogeräten aus dem Onlinehandel hat der Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik (VDE) erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt – und das bei fast allen Produkten.

So verwendeten die Hersteller den VDE-Angaben zufolge ungeeignete Materialien, sparten an der Verarbeitung oder berücksichtigten Sicherheitsaspekte nicht ausreichend. Insgesamt wurden zwei Drittel der getesteten Garten- und Haushaltsgeräte als unsicher eingestuft oder sie erfüllten rechtliche Anforderungen nicht.

Darüber hinaus wiesen alle Bedienungsanleitungen erhebliche Mängel auf. Verbraucher können die meisten Mängel nicht erkennen. Denn gerade fehlende oder schlecht übersetzte Hinweise in der Bedienungsanleitung können schlimme Folgen haben. So nehmen die VDE-Experten zum Beispiel bei einem Handrührgerät an, dass die mangelhaft übersetzten Informationen auf Gefahren beim Eintauchen des Geräts in Wasser hindeuten. Die Formulierung könne zu Missverständnissen und damit zur Gefährdung der Nutzer führen, erläutert der VDE.

Bei einem Standmixer hingegen fehlte zum Beispiel ein Hinweis darauf, dass eine beschädigte Netzanschlussleitung ersetzt werden muss – und zwar nur vom Hersteller selbst oder dessen Kundendienst. Bei einer Elektro-Heckenschere fehlten Angaben zur Lautstärke des Gerätes im Betrieb. Ist diese dauerhaft zu hoch und trägt der Benutzer keinen Schutz für das Gehör, kann es zu dauerhaften Schäden kommen.

Um gefährlichen Ramsch von Qualitätsprodukten zu unterscheiden, hilft ein Blick auf die Kennzeichnung. Verpflichtend muss jedes elektronische Produkt die CE-Kennzeichnung tragen. Damit versichert der Hersteller, dass sein Produkt den maßgeblichen EU-Richtlinien entspricht – quasi eine Selbsterklärung. Das ist allerdings auch ein Problem: Der Hersteller kann hiermit auch nur vorgeben, er halte sich an den Regelungen. Trotzdem lässt sich durchaus sagen: Fehlt es beim bestellten Gerät, ist das ein Warnzeichen.

Nicht verpflichtend, aber in Deutschland oft anzutreffen ist das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS). Es bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut, dass das Gerät den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes entspricht, also dass bei normaler Nutzung keine Gefahr von dem Gerät ausgeht. Viele Prüfinstitute oder Verbände vergeben außerdem eigene Labels. Laut den VDE-Untersuchungen ist ein guter Hinweis auch eine brauchbare Anleitung in deutscher Sprache.

Ist der Käufer bei der erhaltenen Ware aus dem Onlinehandel skeptisch, kann er sie zurückgeben. Es gibt bei Onlinekäufen grundsätzlich ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Die Ware darf währenddessen ohne Nennung von Gründen zurück an den Händler gehen. Allerdings gibt es davon Ausnahmen. Außerdem gewähren manche Online-Shops Kunden freiwillig eine längere Rückgabe – teils unter bestimmten Voraussetzungen. (anw)