EU-Staaten besiegeln freien Datenfluss im Binnenmarkt

In der EU fallen bald die meisten Vorschriften, nicht-personenbezogene Daten national vorzuhalten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 22 Kommentare lesen
Daten-Lager

(Bild: dpa, Christian Charisius/Archiv)

Lesezeit: 1 Min.

Der EU-Ministerrat hat am Freitag grünes Licht für eine Gesetzesreform gegeben, durch die Hindernisse im freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten innerhalb des Binnenmarkts beseitigt werden sollen. Derzeit erfordern es etwa Aufsichtsstellen im Finanzsektor oder Beschaffungsvorgaben für den öffentlichen Sektor oft, dass Informationen lokal vorgehalten werden. Künftig werden solche Beschränkungen mit der neuen Verordnung gegen "Datenprotektionismus" verboten, wenn sie nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt sind. Befugte Behörden sollen EU-weit etwa zur Strafverfolgung oder zu Kontrollzwecken auf die einschlägigen Daten zugreifen können, etwa durch einfachere Verfahren zur Rechtshilfe.

Wenn Datensätze sowohl nicht-personenbezogene Messwerte als auch persönliche Informationen beinhalten, gelten für letztere die Bestimmungen aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Professionelle Nutzer von Datendiensten werden zudem künftig leichter über spezielle Vereinbarungen mit klaren Fristen den Anbieter wechseln und dabei im verhältnismäßigen Rahmen gespeicherte Informationen mitnehmen können. Mit dem Plazet des Rats ist das Gesetzgebungsverfahren beendet, da das EU-Parlament schon im Oktober zugestimmt hatte. Die Verordnung soll noch im November im Amtsblatt veröffentlicht werden. Sie gilt dann sechs Monate später unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. (axk)