Cybergrooming: Justizministerin will Strafverfolgung verschärfen

Besserer Schutz von Kindern vor Cybergrooming: Potenzielle Täter sollen auch dann bestraft werden können, wenn sie mit verdeckten Ermittlern kommunizieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 86 Kommentare lesen
Cybermobbing

(Bild: dpa, Oliver Berg)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will eine effektivere Verfolgung von Sexualstraftätern im Internet. Künftig solle sich jeder strafbar machen, der mit Missbrauchsabsicht Kontakt zu Kindern suche, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bislang gilt: Wenn ein Täter glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder Eltern Kontakt hat, macht er sich nicht strafbar.

"Das werden wir ändern und diese Fälle künftig auch erfassen", sagte die SPD-Politikerin. Die Strafverfolgung werde damit effektiver. Das sogenannte Cybergrooming kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Sexuelle Missbrauchstaten werden oft in der Anonymität des Netzes angebahnt. Täter geben sich in Chats und Computerspielen oft selbst als Kinder aus, um mit Kindern in Kontakt zu kommen.

Nach Angaben der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) soll dazu auch das Jugendmedienschutzgesetz angepasst werden: "Für Täter ist es noch zu einfach, Kinder und Jugendliche aus sexueller Motivation heraus anzusprechen oder zu belästigen", sagte sie der Funke-Mediengruppe. Es sei deshalb wichtig, dass Online-Netzwerke und andere Anbieter im Internet Sicherheits- und Meldesysteme zur Verfügung stellen.

Außerdem müssten Eltern besser informiert werden, welche Angebote und Apps für ihre Kinder geeignet sind. Es sei wichtig, den Schutz vor Cybergrooming auch gegenüber Anbietern durchsetzen zu können, die im Ausland ansässig sind. (olb)