HP soll rückwirkend CD-Brenner-Abgabe entrichten

Ein Stuttgarter Gericht hat heute den Computer-Hersteller Hewlett-Packard zur Nachzahlung der umstrittenen CD-Brenner-Abgabe verpflichtet.

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Von
  • Clemens Gleich

Der Computer-Hersteller Hewlett-Packard soll rückwirkend zum 1. Februar 1998 Urheberrechtsabgaben auf sämtliche verkauften CD-Brenner bezahlen. Das hat heute das Landgericht Stuttgart in einer Teilentscheidung verkündet. Dem Urteil war eine zäher Streit um die Rechtmäßigkeit der Abgabe vorausgegangen.

HP wird im Urteil dazu aufgefordert, über die Zahl der seit 1998 verkauften CD-Brenner Auskunft zu geben. Allerdings wollte sich das Gericht auf die Höhe der Urheberrechtsabgabe noch nicht festlegen. Hans-Jochen Lückefett, Geschäftsführer der deutschen HP-Niederlassung, zeigte sich im Anschluss vom Urteil enttäuscht und kündigte Berufung an: "Das Informationszeitalter gibt Urhebern und Rechteinhabern die Möglichkeit, über den Umfang der Nutzung und die Verwertung ihrer Werke selbst zu bestimmen. Diese Entwicklung ist bereits voll im Gange und unumkehrbar. Bei der heute vorgelegten Entscheidung wurde sie nicht berücksichtigt". (cgl)