BKA-Chef fordert neue Kompetenzen und schafft Cybercrime-Abteilung

Unter anderem möchte das Bundeskriminalamt nach einem Botnetz-Angriff die Kompetenz haben, im Rahmen der Gefahrenabwehr bundesweit infizierte Geräte zu reinigen

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BKA-Chef fordert neue Kompetenzen und schafft Cybercrime-Abteilung

(Bild: Gerd Altmann, gemeinfrei)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Der Brite, der nach einem aufgeflogenen Botnet-Angriff auf Telekom-Router zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt wurde, dient nun als Exempel, mit dem das Bundeskriminalamt neue Zuständigkeiten erhalten will. Weil einige Bundesländer mangels gesetzlicher Grundlagen sich nicht daran beteiligen wollten, genutzte deutsche Botnet-Rechner zu bereinigen, forderte BKA-Präsident Holger Münch auf der Herbsttagung seines Hauses in Wiesbaden eine bundesweite Befugnis, die Reinigung zur Gefahrenabwehr durchführen zu können.

"Sicherheit in einer offenen und Digitalen Gesellschaft" will das Bundeskriminalamt auf seiner Herbsttagung 2018 diskutieren. Am ersten Tag beschäftigte ein britischer Hacker die Polizisten. Er hatte 2016 eine Großstörung im Netz der Telekom verursacht, wurde ermittelt und nach einem Geständnis 2017 zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt. Als das Bundeskriminalamt versuchte, bei der Abschaltung des Botnetzes Rechner und Router zu reinigen, war es wegen fehlender Zuständigkeiten erfolglos. In seiner Rede "Kriminalitätsbekämpfung weiterdenken" bemängelte BKA-Chef Münch, dass einige Bundesländer sich mangels gesetzlicher Grundlage nicht an der polizeilichen "Bereinigung" beteiligen wollten. Wenn eine solche "länderübergreifende Gefahr" bestehe und die Infrastruktur bedrohe, müssten seine Leute ähnlich wie bei der Terrorabwehr handeln können.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (links) und BKA-Chef Holger Münch bei der Eröffnung der BKA-Herbsttagung

(Bild: Detlef Borchers / heise online)

Münch kündigte außerdem an, im BKA eine neue Abteilung Cybercrime einzurichten, in der die Kompetenzen für digitale Ermittlungen gebündelt werden. Sie werde neben Serviceleistungen für die Landespolizeien "Tools und Methoden" entwickeln, mit denen Cyberkriminelle gefasst werden, und im "bewährten Wege der internationalen Zusammenarbeit" auch Maßnahmen im Ausland anstoßen. "Was übrigbliebe, wären Gefahren aus einigen wenigen, nicht kooperationsbereiten Staaten. Gegen deren erklärten Willen auf deren Hoheitsgebiet Maßnahmen zu treffen, ist wahrlich keine polizeiliche Aufgabe, aber auch der absolute Ausnahmefall." Auf diese Form des "Hack-Back" oder der "Cyber Network Intervention" müsse aber auch die Polizei vorbereitet sein.

Zu der seit drei Jahren diskutierten Reform der Polizei-IT unter dem Namen Polizei 2020 kündigte Münch einen "App-Store" für mobile Anwendungen an, aus dem sich die Polizeien bedienen können, ferner ein polizeiliches GitHub für die Arbeit am Sourcecode der Polizei-IT. Später erklärte Andreas Lezgus, Projektleiter von Polizei 2020, dass man soweit wie möglich auf Open Source Software setzen wolle, um die Herstellerabhängigkeit zu minimieren.

Die wichtigste Neuerung dürfte jedoch die "Themenführerschaft" bei Polizei 2020 sein. Ein jedes Bundesland bekommt eine Aufgabe, bei es alleinverantwortlich ohne detaillierte Abstimmung mit anderen Ländern eine Entwicklung vorantreibt und diese allen anderen zur Verfügung stellt. Als Beispiel nannte Münch ein Bundesland, dass federführend mit dem Auslesen von Navigationsgeräten ist. Es soll für alle anderen Länder Software zum Auslesen gängiger Navis bereitstellen, aber auch spezielle Expertise vorhalten, völlig unbekannte Systeme zu entschlüsseln.

Die Herbsttagung wurde mittendrin vom Bundesinnenminister Horst Seehofer eröffnet, der verspätet nach Wiesbaden kam. Seehofer freute sich auf die anstehende Konferenz der Innenminister und kündigte einen "Pakt für den Rechtsstaat" an, der am 5. Dezember zwischen der Bundesregierung und deutschen Justizbehörden geschlossen werden soll. Neben personellen Verstärkungen für überlastete Justizbehörden geht es bei dem Pakt um Verfahrensbeschleunigungen und der Digitalisierung der Kommunikation zwischen Polizei und Justiz, bei der das Bundeskriminalamt als "zentraler Dienstleister" agieren soll. (jk)