5G-Mobilfunk: Frequenz-Vergaberegeln stehen, Zulassungsverfahren eröffnet

Der Beirat der Bundesnetzagentur hat grünes Licht für die Versteigerung der 5G-Frequenzen gegeben, nun können sich Interessenten für die Auktion bewerben.

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5G-Frequenzen: Vergaberegeln stehen, Zulassungsverfahren eröffnet

5G-Sendenanlage der Deutschen Telekom in Berlin.

(Bild: heise online)

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Der Beirat der Bundesnetzagentur hat am Montag den von der Regulierungsbehörde vorgeschlagenen Vergabebedingungen für die 5G-Frequenzen zugestimmt. In Berlin stimmten 23 Vertreter für den Vorschlag der Netzagentur, sieben dagegen. Im Anschluss hat die Bundesnetzagentur die nun endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln bekanntgegeben. Interessierte Unternehmen können bis zum 25. Januar 2019 einen Antrag auf Zulassung zur Auktion stellen. Die Versteigerung soll dann im Frühjahr 2019 beginnen.

Auf politischen Druck auch aus dem Beirat, in dem 16 Mitglieder des Bundestages und Vertreter der Länder sitzen, hatte die Bundesnetzagentur die Ausbauverpflichtungen in der nun verabschiedeten Fassung des Regelwerks verschärft. Zugleich hat die Regulierungsbehörde die Mindestgebote für die Spektrumsblöcke gesenkt und Zahlungsziele verschoben. “Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur

Der Beirat zeigt sich mit den Vergabebedingungen nun weitgehend zufrieden. “Der nun vorliegende Beschlussentwurf weist deutliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Konsultationsentwurf auf und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gigabitgesellschaft”, erklärte Joachim Pfeiffer, der Vorsitzende des Beirates bei der Bundesnetzagentur. “Auch wenn nicht alle Forderungen des Beirates umgesetzt wurden, ist der Plan sowohl von der Quantität als auch von der Qualität her ein wichtiger Sprung nach vorne.”

Ein Pflicht zu “nationalem Roaming”, das bei der flächendeckenden Versorgung helfen und Neueinsteigern den Markteintritt erleichtern könnte, steht nicht in den Bedingungen. Hier schreibt die Bundesnetzagentur ein Verhandlungsgebot vor und nimmt im Streitfall die Schiedsrichterrolle ein. Gleiches gilt für Diensteanbieter, die als virtuelle Netzbetreiber ihre Tarife und Produkte auf dem Netz eines der Netzbetreiber anbieten wollen. Ob dieses Verhandlungsgebot Neueinsteigern zum Markteintritt verhilft und den Wettbewerb bei Diensteanbietern belebt, bleibt abzuwarten – denn auch mögliche Kandidaten sind damit nicht zufrieden.

Die Mobilfunkbranche kritisiert die Vergabebedingungen aufs Schärfste – und droht mit Klagen. Vodafone hält die Vorgaben für "klar rechtswidrig". Auch die Telekom und Telefónica Deutschland sind wenig angetan. “Die aktuell beschlossenen Vergabebedingungen sowie die politisch beabsichtigte gesetzliche Vorgabe eines Betreiber-Roamings sprengen den gültigen rechtlichen Rahmen und hemmen die erforderlichen Milliardeninvestitionen in einen schnellen weiteren Netzausbau”, meint Telefónica-CEO Markus Haas.

Haas spricht damit politischen Pläne an, die Bundesnetzagentur gesetzlich zu ermächtigen, beim Ausbau sogenannter weißer Flecken auf dem Land die Netzbetreiber auch zu lokalem Roaming verpflichten zu können. Laut den Vergabebedingungen sollen die Netzbetreiber in den ländlichen Regionen besser zusammenarbeiten. Der Beirat hat die Bundesnetzagentur deshalb aufgefordert, “ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, die Marktteilnehmer zu maximaler Kooperation zu bewegen, damit allen Endkunden möglichst durchgängige Netze zugänglich sind.”

Im Bundestag gibt es unterdessen Bestrebungen, die Kompetenzen der Bundesnetzagentur an diesem Punkt zu erweitern. “Sollten sich die Mobilfunknetzbetreiber nicht auf freiwillige Kooperationen einigen, muss daher die Bundesnetzagentur die Möglichkeit haben, in Ausnahmefällen ein lokales Roaming anzuordnen”, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange. “Hierfür schaffen wir in den nächsten Wochen die gesetzlichen Grundlagen. Alle Marktbeteiligten müssen jetzt Rechts- und Planungssicherheit haben."

Auch die GSMA schaltet sich in die deutsche Debatte ein. Der internationale Branchenverband kritisiert “unangemessene und unrealistische Auflagen”, die den Ausbau eher behindern als befördern. Ins gleiche Horn stößt der deutsche Bitkom-Verband: „Die Auflagen konterkarieren ihr Ziel, 5G möglichst schnell zu den Menschen und den Unternehmen zu bringen”, erklärte Bitkom-Präsident Achim Berg. Das Verhandlungsgebot für Roaming und die Diensteanbieterregelung mit der Schiedsrichterrolle der Bundesnetzagentur seien eine “Verpflichtung durch die Hintertür, die Netzinvestitionen hemmt und entwertet”. (vbr)