DSGVO: Europas Verbraucherschützer wollen gegen Googles Datenhunger vorgehen

Sieben europäische Verbraucherschutzverbände meinen, dass Google mit seinem Tracking von Nutzer-Standorten gegen die DSGVO verstoße

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DSGVO: Europas Verbraucherschützer wollen gegen Googles Datenhunger vorgehen

"Google weiß genau, wo Sie gewesen sind", warnen die niederländischen Verbraucherschützer.

(Bild: consumentenbond.nl)

Lesezeit: 2 Min.

Verbraucherschützer aus sieben europäischen Staaten wollen gegen möglichen Datenmissbrauch des Internet-Riesen Google vorgehen. Die Verbände aus Norwegen, den Niederlanden, Griechenland, Tschechien, Slowenien, Polen und Schweden wollten bei ihren jeweiligen Datenschutzbehörden Beschwerde einlegen, teilte der europäische Verbraucherschutzverband (Beuc) am Dienstag mit. Der deutsche vzbv erwägt laut dpa eine einstweilige Verfügung.

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Die Verbraucherschützer argumentieren, dass das US-Unternehmen mit seinem Tracking von Nutzer-Standorten gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße. "Standorte können viel über Menschen enthüllen, religiöse Überzeugungen, politische Überzeugungen, den Gesundheitszustand und die sexuelle Orientierung", hieß es in einer Mitteilung.

Googles Betriebssystem Android finde sich auf etwa zwei Milliarden Smartphones weltweit. Das Unternehmen nutze dabei verschiedene Tricks, um sicherzustellen, dass Nutzer die Standort-Ortung angeschaltet ließen beziehungsweise nicht abschalteten. Die gesammelten Daten würden dann für vielfältige Zwecke genutzt, unter anderem für gezielte Werbung.

Google habe jedoch keinen ausreichenden rechtlichen Grund, diese Daten zu verwenden, und verstoße daher gegen EU-Recht, hieß es von den Verbraucherschützern weiter. Die Zustimmung der Nutzer zur Erfassung und Verarbeitung der Daten werde unter diesen Umständen außerdem nicht freiwillig gegeben.

"Googles Datenhunger ist offenkundig, aber das Ausmaß, mit dem es seine Nutzer in die Irre führt, um jede Bewegung mitzuverfolgen und zu Geld zu machen, ist atemberaubend", sagte Beuc-Generaldirektorin Monique Goyens.

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Ein Google-Sprecher erwiderte auf die Beschwerde der Verbraucherschützer laut Reuters, die Standort-Ortung sei standardmäßig ausgeschaltet, die Nutzer könnten sie zu jeder Zeit an- und abschalten. Wenn sie angeschaltet sei, helfe sie Googles Straßenverkehrseinschätzungen für Pendler; wenn sie abgeschaltet werde, gebe Google Bescheid, weiter Standort-Daten zu sammeln, um die Nutzung zu verbessern. Google werde sich die Beschwerde der Verbraucherschützer vornehmen und schauen, was verbessert werden kann. (anw)