Debatte über die DSGVO: Ein Sieg für die "Datenschutztaliban"?

Als Lobbyschlacht, die zugunsten der "Datenschutztaliban" ausgegangen sei, bezeichnete ein Datenschutzexperte die DSGVO. Datenschützer widersprechen.

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EU-Datenschutzregeln

(Bild: dpa, Sebastian Gollnow)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert

Rund um die Entstehung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe es einen ideologischen Kampf gegeben, der auch als "Lobby-Schlacht" bezeichnet worden sei. "Polemisch zugespitzt" hätten sich "Datenschutztaliban", für die der Datenschutz religionsähnliche Züge trägt, einerseits und die sogenannten "Datenkraken" und der "böse Überwachungsstaat" andererseits gegenüber gestanden. Dass dazwischen viele Sachfragen geklärt werden mussten, sei in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen worden. Das zumindest meinte der Datenschutzrechtsexperte und Künstler Winfried Veil – jedoch explizit nicht in seiner Funktion als Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums.

Anlass: ein Schlagabtausch anlässlich des ersten halben Geburtstags der DSGVO am Vorabend des Internet Governance Forum (IGF) in Berlin. Zu dem hatte das deutsche Chapter der Internet Society (ISOC) gemeinsam mit Networks and Politics geladen.

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Veil meinte, dass die DSGVO in ihren Auswirkungen über das Ziel hinausschieße.Er verwies zum Beweis auf die Wiener Klingelschilder und die Schwärzung von Gesichtern auf Kindergartenfotos. Sein Freizeitvergnügen als Hobby-Straßenfotograph sei jedenfalls rechtlich höchst umstritten und er warte nur darauf, dass er seine "Kunstfreiheit" vor den Gerichten verteidigen könne.

Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragte Marit Hansen antwortete auf Pfeils Herausforderung, ob die DSGVO nicht übers Ziel hinaus geschossen sei, mit einem klaren "Nein". Die Informatikerin warb vor allem dafür, sich der vielen Möglichkeiten des technischen Datenschutzes zu bedienen. Statt über die "blöde DSGVO" zu schimpfen, sollten kreative Lösungen von der nicht-trackenden Fanpage bis zur datensparsamen Variante bei Einfahrtskontrollen für Dieselfahrzeuge umgesetzt werden.

Hansen mahnte auch, man dürfe nicht vergessen, dass sich die Datenschutzfragen mit dem Internet der Dinge weiter verschärfen werde. In Ländern wie China gebe es laut Berichten Ideen, bei hybriden Fahrzeugen Kilometer genau live zu erfassen, wann jemand mit Kraftstoff und wann mit Strom fahre und dafür zu Recht subventioniert werde.

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Auch Patrick Breyer, der für die Wahl des Europaparlaments für die Piraten antritt, widersprach Veil entschieden. "Wissen ist Macht und wer Wissen über mich hat, hat Macht über mich." Statt der Verbotskultur sollte das Selbstbestimmungsrecht der Nutzer im Vordergrund stehen. Übrigens sehe er sich weniger als Datenschutztaliban denn als Kämpfer für Freiheit und Nutzerrechte. Die könnten durch Datenportabilität übrigens durchaus noch verbessert werden.

Diskutiert wurde auf Einladung der ISOC auch das etwas in den Hintergrund getretene Thema Netzneutralität. Philippe Gröschel, Head of Government Relations, Legal and Corporate Affairs nannte die Debatte über Netzneutralität eine Diskussion über nicht reale "Dystopien". Denn es gebe ja keinen deutschen Provider, der bestimmte Dienste blockiere. Gleichzeitig werde aber im Wege einer "Vorratsregulierung" tief in Geschäftsmodelle eingegriffen.

Die Netzneutralität halte nicht Schritt mit der technischen Entwicklung. Fürs Edge Computing im Bereich 5G-Mobilfunk sei so etwa eine priorisierte Zuweisung von Frequenzen für bestimmte Anwendungen, etwa Sicherheitsmeldungen für autonome Fahrzeuge, nicht mit den Netzneutralitätsregeln vereinbar.

Kanzleramtschef Helge Braun versicherte trotz der Klagen beim Deutschen Internet Governance Forum allerdings, dass derzeit keine Änderung der Netzneutralitätsregelungen in der EU angestrebt werde.

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[Update 25.01.2019 16:22]:

Aussagen von Winfried Veil Anfang desTextes korrigiert und präzisiert. (mho)