Pflicht zu Software-Updates für Diesel rechtens

Halter manipulierter Dieselfahrzeuge können in Bayern von den Behörden dazu verpflichtet werden, ihre Autos mit Softwareupdates nachzubessern. Das Münchner Verwaltungsgericht hat heute sieben Klagen gegen das zwangsweise Aufspielen eines neuen Programms zurückgewiesen

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  • dpa

Halter manipulierter Dieselfahrzeuge können in Bayern von den Behörden dazu verpflichtet werden, ihre Autos mit Softwareupdates nachzubessern. Das Münchner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch (28. November 2018) sieben Klagen von sechs betroffenen Fahrern gegen das zwangsweise Aufspielen eines neuen Programms zurückgewiesen. „Die Fahrzeuge entsprechen im Moment eben nicht den gesetzlichen Vorgaben“, begründete der Vorsitzende Richter, Dietmar Wolff, die Entscheidung.

Über das AGR-Ventil wird die Abgas-Menge gesteuert, die zurück in den Ansaugtrakt kommt. Mit einer höheren Rate sinkt die Brennraumtemperatur - und damit der Stickoxid-Eintrag im Rohabgas.

(Bild: Pierburg)

Die Halter hatten sich trotz behördlicher Bescheide geweigert, die Diesel-Updates in der Werkstatt vorzunehmen. Sie fürchten nach Aussage ihres Anwalts Folgeschäden an den Fahrzeugen. Durch eine nachträglich erhöhte Abgasrückführrate kann zwar der NOx-Ausstoß gesenkt werden, allerdings können dann beispielsweise Abgasrückführventile ausfallen, weil sie auf die resultierenden größeren Rußniederschläge nicht ausgelegt sind. Ein Problem, das sich insbesondere im Kurzstrecken- oder Stadtverkehr bemerkbar macht, in dem typischerweise die rückgeführte Menge hoch, aber die Abgastemperatur niedrig ist.

Die bayerischen Behörden hatten den Klägern nach der Weigerung, die Software aufzuspielen, untersagt, die Wagen weiter zu nutzen. Vereinzelt war ihnen nur die Fahrt in die Werkstatt erlaubt. Weil die Anordnungen aber unter Vorbehalt des nun gefallenen Urteils standen, konnten die Betroffenen ihre Fahrzeuge weiter ohne Einschränkungen nutzen.

Auch nach der aktuellen Entscheidung droht ihnen zunächst kein Stillstand. Das Verwaltungsgericht ließ die Möglichkeit der Berufung zu. Sollte das Verfahren in die nächste Instanz gehen, können die Halter ihre Wagen mindestens so lange weiter nutzen, bis dort ein Urteil gefällt wird.

Während der Verhandlung hat das Gericht von den Behörden Verhältnismäßigkeit gefordert. „Die Dieselfahrer sind in dieser Angelegenheit nicht die Schuldigen“, sagte der Vorsitzende Richter Wolff bei der mündlichen Verhandlung im bundesweit ersten Hauptsacheverfahren. (fpi)