Lootboxen: US-Handelsbehörde nimmt Computerspiele unter die Lupe

Viele Computerspiele bieten virtuelle Schatzkisten zum Kauf. In immer mehr Ländern gilt das als Glücksspiel. Nun untersucht auch die US-Behörde FTC.

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Kistchen mit Geld

Lootboxen sind ein Milliarden-Geschäft für die Computerspiele-Branche.

(Bild: gemeinfrei)

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Die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC) leitet eine Untersuchung der Lootboxen in Computerspielen ein. Das hat der FTC-Vorsitzende John Simons am Dienstag in einer Anhörung des US-Senats bestätigt. Lootboxen sind virtuelle Schatzkisten mit Überraschungsinhalt, die Spieler erwerben können. Für die Computerspiele-Branche ist es ein Milliardengeschäft. In einer Reihe von Ländern fällt das unter Glücksspiel.

So haben vergangenes Jahr etwa die Königreiche Belgien und Niederlande wie auch die Volksrepublik China Lootboxen als Glücksspiel eingestuft. Im September haben 15 weitere Behörden, darunter solche aus Österreich, Frankreich, Großbritannien, Polen, Spanien und dem US-Staat Washington vereinbart, die umstrittene Praxis der Computerspiele-Industrie näher zu beleuchten. Deutsche Behörden fallen unterdessen durch Zurückhaltung auf.

Das Thema Lootboxen war bereits bei der Senatsanhörung zur Bestellung des neuen FTC-Vorsitzenden Simons im April angesprochen worden. Nun hat sich Simon dazu verpflichtet, die Lootbox-Praxis zu untersuchen und dem Senat zu gegebener Zeit Bericht zu erstatten. Das wiederum könnte den US-Gesetzgeber dazu veranlassen, neue Vorschriften zu beschließen.

Außerdem könnte die FTC auf Grundlage bestehender Gesetze versuchen, Spielebetreiber in Schranken zu weisen. Strafen dürfte die US-Behörde aber erst bei weiteren, späteren Verstößen verhängen.

In der Diskussion geht es insbesondere um Kinder, die in der Hoffnung auf fette Beute (loot) echtes Geld ausgeben. Das, so die Befürchtung, könne zu (weiterem) Glücksspiel mit höheren Einsätzen verleiten. Die Branche weist das von sich. Sie möchte tunlichst nicht unter Glücksspiel-Regulierung fallen, und argumentiert sinngemäß damit, dass die im Sack gekauften virtuellen Gegenstände sowieso wertlos seien. Wo kein Gewinn, da kein Glücksspiel.

So einfach ist das aber nicht, wie die c't in Ausgabe 25/2018 ab Seite 162 erläutert: Verzockt - Streit um Lootboxen in Computerspielen (ds)