Bundeskartellamt eröffnet Missbrauchsverfahren gegen Amazon

Das Bundeskartellamt hat viele Beschwerden über Amazons Umgang mit Händlern erhalten und leitet nun ein Missbrauchsverfahren gegen den Online-Handelsriesen ein.

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Päckchen von Amazon

Amazon-Päckchen vor einer Haustür. Mittlerweile beherrscht der US-Internetgigant fast die Hälfte des deutschen Onlinehandels.

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Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen den US-Internethändler Amazon eingeleitet. Ziel sei es, die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber Händlern auf dem deutschen Marktplatz Amazon.de zu überprüfen, teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn mit. "Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

Amazon fungiere so als eine Art "gatekeeper“ (Torwächter) gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Marktplatz berge das Potenzial für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Nach vielen dem Bundeskartellamt vorliegenden Beschwerden werden nun geprüft, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz aktiven Händler ausnutze. Ziel sei es, die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern umfassend auf den Prüfstand zu stellen. Anhaltspunkte, dass Amazon eine marktbeherrschende Position innehabe beziehungsweise die Händler von dem Anbieter abhängig seien, lägen laut der Kartellamts-Mitteilung vor.

Unter anderem sieht das Kartellamt möglichen Missbrauch bei Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen sowie intransparenten Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten. Auch der Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand könnten für Amazon problematisch werden.

Kartellrechtliches Ungemach könnte Amazon auch noch auf EU-Ebene drohen: Die EU-Kommission untersucht derzeit ebenfalls die Doppelrolle Amazons als Verkäufer und Händler-Plattform. Dadurch stelle sich die Frage, was mit den Daten geschehe, die Amazon von den vielen kleineren Händlern erhalte. Die Daten könnten nur zur Verbesserung des Dienstes für Händler genutzt oder eben auch, um sich selber einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Das Bundeskartellamt sieht sein jetzt eingeleitetes Verfahren als Ergänzung zu dieser EU-Untersuchung.

Amazon teilte auf Anfrage mit, das laufende Verfahren nicht kommentieren zu wollen. "Wir werden jedoch vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperieren und weiterhin daran arbeiten, kleine und mittlere Unternehmen in ihrem Wachstum zu unterstützen", sagte ein Sprecher des Unternehmens. Eine Macht im deutschen Onlinehandel ist Amazon.de jedenfalls ohne Zweifel: Rund 46 Prozent der deutschen Onlinehandels-Umsätze entfielen 2017 auf Amazon inklusive Amazon Marketplaces, wie aus dem Handelsmonitor des Verbands HDE hervorgeht. Getrennt gesehen steuert die Händlerplattform Market Places 25 Prozent bei, Amazon.de 21 Prozent.

[UPDATE, 29.11.2018, 14:00]

Statement von Amazon wurde im Text ergänzt. (axk)