Digitalpakt für Schulen: Länder kritisieren Grundgesetzänderung

Einige Bundesländer wenden sich gegen die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung zur Umsetzung des Digitalpaktes für Schulen.

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Tablet-PC in der Schule

(Bild: dpa, Carmen Jaspersen/Archiv)

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  • dpa

Gegen die bereits vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung für die Schuldigitalisierung kommt massiver Widerstand aus den Ländern – im Bundesrat könnte sie scheitern. Die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen machten in einem gemeinsamen Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ihre Ablehnung deutlich, weil die Änderung aus ihrer Sicht zu sehr in die Länderhoheit eingreifen würde.

Niedersachsen wendet sich gegen die Forderung des Bundes, dass ab 2020 alle vom Bund bereitgestellten Leistungen, egal in welchem Politikbereich, um den gleichen Betrag ergänzt werden müssten.

Die Länderchefs Armin Laschet (CDU), Winfried Kretschmann (Grüne), Volker Bouffier (CDU), Michael Kretschmer (CDU) und Markus Söder (CSU) schrieben: "Die Länder wollen einen Digitalpakt ermöglichen. Eine Änderung des Grundgesetzes brauchen wir dafür eigentlich nicht." Die fünf Ministerpräsidenten sprachen sich für eine Lösung des Konflikts im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag aus. "Diese Chance sollten wir nutzen."

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Die Länderchefs warnten in dem Beitrag davor, "zentrale Grundsätze des deutschen Föderalismus" über Bord zu werfen. "Wir wollen keine Einheitsschulpolitik aus Berlin." Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes gingen an mehreren Punkten über das hinaus, "was zur Umsetzung eines Digitalpakts erforderlich wäre". Beim Digitalpakt gehe es darum, die digitale Infrastruktur an Schulen zu verbessern. "Der Vorschlag des Bundestags würde es dem Bund aber auch ermöglichen, in Inhalte der Schulbildung einzugreifen."

Ministerpräsident von Nordrherin-Westfalen Armin Laschet sagte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe: "Wenn man glaubt, dass die Länder mehr Geld für die Digitalisierung der Schulen brauchen, wäre der einfachste Weg, aus dem gemeinsamen Steueraufkommen von Bund und Ländern einen größeren Anteil den Ländern zur Verfügung zu stellen." So sehe es das Grundgesetz bereits vor. "Und der Vorteil: Man könnte es morgen beschließen, ohne andauernd an der Verfassung herumzuwerkeln."

Kritik kam auch vom niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil. Der SPD-Politiker sagte der dpa, er unterstütze die geplante Grundgesetzesänderung. Die Forderung des Bundes, dass die Länder ab 2020 alle von ihm bereitgestellten Leistungen, egal in welchem Politikbereich, um den gleichen Betrag ergänzen müssten, lehne er aber ab. "Sie würde das Verhältnis zwischen Bund und Ländern grundsätzlich verändern." Weil ließ offen, wie sich Niedersachsen bei der Abstimmung im Bundesrat verhalten will.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, sagte der dpa, er hoffe, dass der Bundesrat im Interesse der Zukunftsfähigkeit Deutschlands zustimmen werde. "Die Änderungen des Grundgesetzes sind ein bedeutender Fortschritt für den sozialen Zusammenhalt und gleichwertigere Lebensverhältnisse in Deutschland."

Grünen-Bundestagsfraktionschefin Katrin Göring-Eckardt betonte, es gehe nicht darum, dass der Bund in etwas "hineinregieren" wolle. "Was die Ministerpräsidenten ablehnen, ist in der Wirklichkeit alles andere als eine Aufgabe des Föderalismus."

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, kritisierte die fünf Länder scharf: "Es ist unverantwortlich, aus ideologischen Gründen die dringend erforderliche Grundgesetzänderung und mit ihr den Digitalpakt scheitern lassen zu wollen." FDP-Chef Christian Lindner sagte der Rheinischen Post, der Bundestagsbeschluss sei bereits ein Kompromiss. "Einer Aufweichung würde die FDP nicht zustimmen." Die große Koalition hatte die Formulierung für die Änderung des Grundgesetzes wochenlang mit FDP und Grünen in Berlin ausgehandelt.

Bildung ist in Deutschland Ländersache. Die Grundgesetzänderung soll die Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund ermöglichen. Damit könnte ein milliardenschweres Digitalisierungsprogramm umgesetzt werden: Die Schulen sollen von 2019 an schrittweise mit Digitaltechnik ausgestattet werden. Dafür will der Bund insgesamt fünf Milliarden Euro fließen lassen. Die Hürde: Am 14. Dezember muss nach dem Bundestag auch der Bundesrat der Änderung des Grundgesetzes mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Stimmten die fünf Länder tatsächlich dagegen, käme diese Mehrheit nicht zustande. (olb)