Lokalisierungsdienste: Push aufs Handy
Die Anbieter im Mobile Commerce scharren mit den Hufen und erwarten vom Gesetzgeber Unterstützung: Sie hoffen mit individualisierten Push-Diensten, die auf den momentanen Aufenthaltsort des Mobilfunkteilnehmers zugeschnitten sind, auf lukrative Märkte.
Die Anbieter im Mobile Commerce scharren mit den Hufen und erwarten vom Gesetzgeber Unterstützung: Sie hoffen mit individualisierten Push-Diensten, die auf den momentanen Aufenthaltsort des Mobilfunkteilnehmers zugeschnitten sind, auf lukrative Märkte.
"Mit der mobilen Kommunikation besitzt Deutschland gegenüber den USA seit langem einen Wettbewerbsvorsprung in einem wichtigen Zukunftsmarkt", so der Präsident des Deutschen Multimedia Verbandes (dmmv), Rainer Wiedmann, heute vor der Presse in Berlin; "dieser Vorsprung darf nicht verspielt werden". Genau das aber befürchtet die Interessenvertretung von nach eigenen Angaben rund 1300 Internet- und Multimedia-Unternehmen in der Bundesrepublik und fordert den Gesetzgeber zur Beseitigung von Hemmnissen des Bundesdatenschutzgesetzes auf.
Dem dmmv geht es beim mobilen Internet um mehr als nur den interaktiven Zugriff auf das Internet via Handy oder PDA: Ein wesentlicher Baustein zur Entwicklung profitabler Inhalte und Dienstleistungen sind die ‘Location Based Services’ (LBS) - Lokalisierungsdienste, die technisch gesehen die Funktionen der Positionsbestimmung eines Handy-Besitzers, etwa mittels des satellitengestützten Global Positioning System, und seine Erreichbarkeit über das Mobilfunknetz vereinen. Dem Teilnehmer können damit abgestimmt auf den Ort seines aktuellen Aufenthalts und entsprechend seinen Vorlieben Informationen und Dienstleistungen offeriert werden, wie beispielsweise ein mobiler ‘Michelin-Guide’ mit Wegbeschreibung und Öffnungszeit des nächstgelegenen Drei-Sterne-Restaurants, den Taxiruf vor Ort oder Hinweise auf Einkaufsmöglichkeiten, Hotels, Schwimmbäder, Krankenhäuser oder Postämter. "Es geht hier um nichts Geringeres als um die Einführung der Komponente Raum in die mobile Kommunikation", so Wiedmann. Dazu müsse der Gesetzgeber jedoch die rechtlichen Grundlagen für die Bereitstellung der Lokalisierungsdaten schaffen. Die heute erforderlichen Einwilligungserklärungen zur Freigabe der bei den Netzbetreibern anfallenden Daten an externe Anbieter wären "so lang, daß sie zehn Handyfenster benötigen", klagt dmmv-Beiratsmitglied Knut Föckler, Vorstandsvorsitzender der Wireless Vision AG. Wünschenswert sei es, den Text nur einmal bei der Personalisierung des Handys ausgehändigt zu bekommen, sodass der Nutzer dann von Fall zu Fall nur noch ‘ja’ oder ‘nein’ anzuklicken braucht. "Mit der Lokalisierung kann man einen wunderbaren Service machen".
Der dmmv appelliert deshalb an den Gesetzgeber, im Rahmen der derzeitigen Generalüberholung des Datenschutzrechts den Einwilligungsgrundsatz zu überarbeiten. "Die Voraussetzungen für die Einwilligung des Nutzers in der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten müssen vereinfacht und an die Möglichkeiten des mobilen Internet angepasst werden", fordert der dmmv-Präsident; "nur dann kann das mobile Internet seine Vorteile für die Verbraucher voll entfalten". Wiedmann plädiert dafür, dem Verbraucher die Wahl zu überlassen, ob er entweder bis auf Widerruf generell lokalisiert werden darf, oder ob er bei jeder Nutzung seine ausdrückliche Einwilligung erklären möchte. Der dmmv unterstützt, wie Wiedmann betonte, den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. Dieser Richtlinienentwurf sieht vor, dass der einzelne Nutzer die Möglichkeit haben muss, die Lokalisierungsfunktion jederzeit auszuschalten. (Richard Sietmann) / (jo)