Nacktbilder über Apples AirDrop: "Cyber Flashing" in New York bald illegal

Wer die iPhone-Funktion nicht abdreht, kann mit seinem Gerät unerwünschte Bilder von Dritten erhalten. Die US-Metropole will das nun bestrafen.

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Nacktbilder über Apples AirDrop: "Cyber Flashing" in New York bald illegal

AirDrop funktioniert auch mit dem Mac. Das Problem ist das Vorschaubild, das man hier auf dem iPhone sehen kann.

(Bild: Apple)

Lesezeit: 2 Min.

In New York City will die Stadtverwaltung gegen das sogenannte "Cyber Flashing" mittels iPhone vorgehen. Ein Gesetz, das im Stadtrat eingebracht wurde, könnte Täter bis zu ein Jahr ins Gefängnis bringen oder pro Tat eine Strafzahlung von 1000 US-Dollar bewirken, wenn sie ihrem Opfer unerwünschte Bilder senden. Gleichzeitig würde das Vergehen zur Straftat gemacht, schreibt die New York Times.

Apple will es iOS-Nutzern besonders einfach machen, Inhalte zu teilen. Das Feature namens AirDrop nutzt den Nahbereichsfunk Bluetooth sowie WLAN und erlaubt die Übertragung etwa von Bildern an Geräte in der Umgebung. Das Problem: AirDrop, das sehr viele User auch für den Empfang von Material von Fremden aktiviert haben, bietet Missbrauchspotenzial.

Dazu gehört etwa das Versenden unschöner Aufnahmen, beispielsweise von menschlichen Geschlechtsorganen. Da das Feature standardmäßig mit einer Vorschaufunktion kommt, die ein Bild ohne das Zutun des Benutzers anzeigt, kann man sich dagegen nur durch das Abdrehen von AirDrop wehren – oder nur noch Sendungen von Kontakten zulassen, was eigentlich auch die Standardeinstellung ist.

"In alten Zeiten musste man einen langen Trenchcoat anziehen und gute Laufschuhe haben", so der New Yorker Ratsherr Joseph Borelli, die zu den Vätern des Gesetzes gehört. Technik habe es signifikant leichter gemacht, "ein Creep" zu sein. Im Text der Vorlage heißt es, verboten sei künftig, unerwünschte Videos oder Bilder sexuell expliziten Inhalts an eine andere Person zu senden, wenn dies dem Zweck der Belästigung, der Verärgerung oder Erschreckung dient. Unklar ist noch, wie die Behörden die Straftat tatsächlich verfolgen wollen.

AirDrop sorgte in der Vergangenheit schon öfter für Ärger. So sorgte ein durch eine Jugendliche fehlgeleitetes Bild auf einem US-Flughafen für das kurzzeitige Grounding einer Verkehrsmaschine. (bsc)