Klage gegen Google – Ex-Bürgermeister gibt auf

Der Ex-Bürgermeister der Gemeinde Hausen ob Verena wollte Suchergebnisse von Google gelöscht haben und konnte sich vor Gericht damit nicht durchsetzen.

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Klage gegen Google – Ex-Bürgermeister gibt auf

(Bild: dpa / Christoph Dernbach)

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Ein ehemaliger Dorfbürgermeister aus Baden-Württemberg hat einen jahrelangen juristischen Streit gegen Google am Mittwoch aufgegeben. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Stuttgart dem Mann in einer Berufungsverhandlung klargemacht, dass er den Suchmaschinenbetreiber nicht dafür verantwortlich machen könne, wenn unter den Suchbegriffen seines Namens in Verbindung mit dem Wort "Balkan" Links zu Texten erscheinen, die verleumderische Äußerungen und Beleidigungen enthalten. So schlimm die Texte für ihn seien, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Haag am Mittwoch, so erwachse daraus kein Anspruch auf Unterlassung und dauerhafte Löschung gegen Google.

Der Ex-Bürgermeister der Gemeinde Hausen ob Verena bei Villingen-Schwenningen zog daraufhin seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Rottweil zurück. "Obwohl das Aufgeben gar nicht zu mir passt", wie er betonte. Erreichen wollte er mit seinem seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit, dass der Internetriese die Ergebnislinks zu insgesamt 14 beleidigenden Texten dauerhaft löscht. Das Landgericht Rottweil hatte seine Klage abgewiesen. OLG-Richter Haag sagte nun, dass auch die danach erst in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am Sachverhalt nichts ändere.

Der Kläger war 17 Jahre lang Bürgermeister der Gemeinde im Kreis Tuttlingen und zudem Geschäftsführer der Gemeindewerke und Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes. Deshalb habe ihn das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 2001 mit dem Aufbau einer effektiven Verwaltung und der kommunalen Infrastruktur in albanischen Städten beauftragt. Die für ihn beleidigenden Texte mit Worten wie "Albanermafia" und "Bestechungslobby" stammten von einem Blog, die Urheber seien nicht zu fassen, sagte der Kläger. Er sehe seine Persönlichkeitsrechte verletzt, seine Tätigkeit in Albanien sei stets legal gewesen. (anw)